Fortschritt oder Überregulierung?
06.02.2026 BaselbietVerfassungsartikel zur Kreislaufwirtschaft kommt an die Urne
Am 8. März entscheiden die Baselbieter über die Aufnahme des Prinzips der Kreislaufwirtschaft in die Kantonsverfassung. Befürworter sehen darin eine Chance für Umwelt und Wirtschaft, Gegner warnen vor ...
Verfassungsartikel zur Kreislaufwirtschaft kommt an die Urne
Am 8. März entscheiden die Baselbieter über die Aufnahme des Prinzips der Kreislaufwirtschaft in die Kantonsverfassung. Befürworter sehen darin eine Chance für Umwelt und Wirtschaft, Gegner warnen vor Bürokratie und Zusatzkosten.
Janis Erne
Was ist die Ausgangslage?
Die Baselbieter Stimmbevölkerung entscheidet über einen neuen Verfassungsartikel zur Kreislaufwirtschaft, der den bisherigen Paragrafen zu Abfällen und Abwasser ersetzen und erweitern soll. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass die heutige Wirtschaftsweise weitgehend einseitig funktioniert: Rohstoffe werden gewonnen, verarbeitet, genutzt und schliesslich entsorgt. Angesichts begrenzter Ressourcen, steigenden Konsums und wachsender Abfallmengen gilt dieses Modell als nicht zukunftsfähig. Zwar verfügen die Schweiz und die Region Basel über eine gut ausgebaute Abfall- und Abwasserwirtschaft. Doch die geltenden Verfassungsbestimmungen stammen aus den 1980er-Jahren und regeln vor allem die Entsorgung, nicht aber den schonenden Umgang mit Rohstoffen, die Wiederverwendung von Materialien oder die Schliessung von Stoffkreisläufen. Vor diesem Hintergrund entstand im Landrat der politische Wille, die Verfassung an neue ökologische, wirtschaftliche und technologische Realitäten anzupassen. Der konkrete Anstoss war eine parlamentarische Initiative von links-grüner Seite, die im Jahr 2021 eingereicht wurde.
Was will die Vorlage?
Die Vorlage verankert das Prinzip der Kreislaufwirtschaft in der Kantonsverfassung. Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, in ihren Zuständigkeitsbereichen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern zu schaffen. Das Ziel besteht darin, Abfälle möglichst zu vermeiden, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern sowie Abwasser nicht nur zu entsorgen, sondern auch stofflich und energetisch zu nutzen. Der neue Verfassungsartikel wirkt sich entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Versorgungskette aus. Er macht dabei keine konkreten Vorgaben für einzelne Massnahmen, sondern schafft eine rechtliche Grundlage, auf der später Gesetze, Strategien oder Förderinstrumente aufgebaut werden können.
Wer sind die Befürworter?
Die Vorlage wird von einer knappen Mehrheit des Landrats sowie vom Regierungsrat unterstützt. Im Parlament stimmten SP, Grüne, EVP, GLP und fast die gesamte Fraktion der «Mitte» zu. In den vergangenen Wochen sind die Mitglieder der Parteien der Meinung ihrer Landratsfraktion gefolgt und haben gleichlautende Parolen gefasst. Auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) unterstützt die Verfassungsänderung grundsätzlich. In der Vernehmlassung äusserte er jedoch Vorbehalte zum Passus über den Umgang mit Abwasser, da dieser die Gemeindeautonomie einschränken könnte und in der Abwasserstrategie des Regierungsrats bereits ausreichend geregelt sei.
Wie argumentieren sie?
Die Befürworter sehen in der Kreislaufwirtschaft eine notwendige Antwort auf knapper werdende Ressourcen, geopolitische Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen und ökologische Belastungen. Als rohstoffarmes Land mit hohem Konsum trage die Schweiz eine besondere Verantwortung. Durch das Schliessen von Stoffkreisläufen könnten wertvolle Materialien länger genutzt, die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit erhöht werden. Zudem verweisen sie auf wirtschaftliche Chancen: Kreislaufwirtschaft stärke Innovation, Forschung und neue Umwelttechnologien und könne regionale Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze schaffen. Der neue Verfassungsartikel wird als ordnender Rahmen verstanden, der bestehende Aktivitäten bündelt und demokratisch legitimiert, ohne sofort neue Pflichten oder Verbote einzuführen. Allfällige Regulierungen müssten weiterhin den ordentlichen politischen Prozess durchlaufen. Die Verfassung solle damit zeitgemäss bleiben und das staatliche Handeln an einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten.
Wer sind die Gegner?
Gegen die Vorlage stellte sich eine knappe Minderheit des Landrats, insbesondere aus Kreisen der FDP und der SVP. Auch ein Vertreter der «Mitte» äusserte Vorbehalte. Die SVP hat an ihrem jüngsten Parteitag die Nein-Parole gefasst; bei der FDP wird der Parteirat am 12. Februar eine Parole beschliessen. Kritisch positionierten sich zudem Akteure, die zusätzliche Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung befürchten.
Wie argumentieren sie?
Die Gegner halten eine Verfassungsänderung für unnötig. Die bestehenden Bestimmungen zu Abfall und Abwasser seien ausreichend, und schon heute werde im Kanton viel für Recycling, Wiederverwendung und umweltgerechte Abwasserbehandlung getan. Sie warnen vor einem schleichenden Ausbau von Regulierung und Bürokratie sowie vor zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Gemeinden. Aus ihrer Sicht droht die Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Verfassung, neue gesetzliche Vorgaben zu legitimieren, obwohl der Nutzen unklar sei. Kritisiert wird zudem, dass Strategien und Massnahmen auch ohne Verfassungsrevision möglich seien und dass zentrale Bereiche bereits auf Bundesebene geregelt würden. Einzelne befürchten Eingriffe in die Gemeindeautonomie, insbesondere im Abwasserbereich, oder Auswirkungen auf Landwirtschaft und Wirtschaft. Für die Gegner überwiegen daher die Risiken gegenüber dem Mehrwert der Vorlage.


