Finanzhilfe bei Gemeinde fusionen
28.11.2025 BaselbietRegierungsrat schlägt Beitrag an Projektkosten und «Mitgift» vor
Der Regierungsrat will fusionswillige Gemeinden finanziell unterstützen und legt dafür dem Landrat eine Anpassung des Gemeindegesetzes vor. Vorgesehen sind Projektkostenbeiträge von maximal 30 ...
Regierungsrat schlägt Beitrag an Projektkosten und «Mitgift» vor
Der Regierungsrat will fusionswillige Gemeinden finanziell unterstützen und legt dafür dem Landrat eine Anpassung des Gemeindegesetzes vor. Vorgesehen sind Projektkostenbeiträge von maximal 30 000 Franken und eine «Mitgift» von 300 000 Franken pro Gemeinde.
David Thommen
Der Regierungsrat beantragt eine Ergänzung des Gemeindegesetzes, damit der Kanton neu Projektkostenbeiträge und Pauschalbeträge an fusionswillige Gemeinden leisten kann. Diese Forderung wurde im Zusammenhang mit der – letztlich gescheiterten – Fusion von Arisdorf und Hersberg laut; konkret angeregt wurde die Unterstützung vom Ormalinger «Mitte»-Landrat Dario Rigo.
Ziel sei es, Zusammenschlüsse «bottom-up» zu erleichtern, schreibt die Regierung in ihrer Vorlage. Zwang zu Fusionen oder grosszügige finanzielle Anreize sollen vermieden werden. Auch wolle der Kanton keine Zielgrössen zur Einwohnerzahl künftiger Fusionsgemeinden vorgeben.
Vorgesehen sind Kostenbeiträge von bis zu 30 000 Franken pro beteiligter Gemeinde für die Ausarbeitung von Fusionsprojekten sowie Pauschalbeiträge von 300 000 Franken pro beteiligter Gemeinde. Diese «Mitgift» soll im Falle einer erfolgreichen Fusion ausgeschüttet werden und ist nicht zweckgebunden. Von einer Entschuldung finanzschwacher Gemeinden oder strukturellen Ausgleichszahlungen, wie sie andere Kantone kennen, soll abgesehen werden; die Finanzdisparitäten im Baselbiet seien gering.
Als konkretes Beispiel für eine Fusion nennt die Regierung in ihrer Vorlage das laufende Prüfverfahren zwischen Kilchberg, Rünenberg und Zeglingen. Im Erfolgsfall rechnet sie mit bis zu 990 000 Franken Kantonszahlungen. Gemäss der Vorlage wären Arisdorf und Hersberg im Fall einer erfolgreichen Fusion mit 660 000 Franken unterstützt worden.
Forderungen aus Vernehmlassung
Mit der nun gewählten Stossrichtung entfernt sich die Regierung nicht allzu weit vom Tenor der Eingaben in der Vernehmlassung, auch wenn nicht alle Forderungen von Gemeinden, Verbänden oder Parteien erfüllt worden sind. So wurden höhere oder nach Gemeindegrösse gestaffelte Beiträge sowie stärkere personelle Hilfen verlangt. Der Regierungsrat hält dagegen, dass personelle Unterstützung nur punktuell möglich sei. Auf grössenspezifische Berechnungen bei Projektkosten und «Mitgift» solle verzichtet werden, da die Vorlage sonst unnötig komplex würde und sich die Inkraftsetzung verzögern könnte. Die Regierung verweist zudem auf eine Übergangsbestimmung, damit das bereits laufende Fusionsprojekt Kilchberg-Rünenberg-Zeglingen noch berücksichtigt werden kann.
Mehrere Vernehmlasser verlangten zudem eine Art Besitzstandsgarantie im Finanzausgleich, damit keine Gemeinde durch eine Fusion Einbussen erleidet. Die Regierung lehnt dies innerhalb dieser Vorlage ab. Fragen des Finanzausgleichs gehörten in ein separates Reformprojekt und dürften nicht «durch die Hintertür» in die Fusionsförderung eingebaut werden, heisst es in der Gesetzesbegründung.
Die Vorlage geht nun an den Landrat. Die Regierung betont, ihre Vorschläge seien als unterstützende, nicht dirigistische Massnahmen gedacht. Eine eigentliche Fusionswelle erwartet sie als Folge des neuen Gesetzes nicht. Zusammenschlüsse seien vor allem dann zu erwarten, wenn sehr kleine Gemeinden – wie Kilchberg – anhaltend Mühe hätten, ihre Behörden zu besetzen.
