Erweiterung der Grundwasserschutzzonen
03.02.2026 WenslingenInformationsanlass zu Massnahme zugunsten des Ormalinger Trinkwassers
Ein kleiner Teil der Niederschläge im Grossholz tritt im Weihertal als Quellen wieder zu Tage. Nun will die Gemeinde Ormalingen die veralteten Schutzzonen auf dem Plateau den heutigen Bedingungen anpassen und ...
Informationsanlass zu Massnahme zugunsten des Ormalinger Trinkwassers
Ein kleiner Teil der Niederschläge im Grossholz tritt im Weihertal als Quellen wieder zu Tage. Nun will die Gemeinde Ormalingen die veralteten Schutzzonen auf dem Plateau den heutigen Bedingungen anpassen und vergrössern.
Otto Graf
In zahlreichen Gemeinden müssen die Grund- und die Quellwasserschutzzonen neu definiert werden, weil sie veraltet sind und den aktuellen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr genügen. Betroffen ist auch das praktisch komplett mit Wald bestockte Grossholz auf der Wenslinger Hochebene im Grenzgebiet der Gemeinden Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen. «Wir haben uns entschieden, den Infoanlass über die geplanten Änderungen der Schutzzonen in Wenslingen durchzuführen, weil diese Gemeinde die grösste Fläche der Schutzzonen aufweist», stellte der Ormalinger Wasserchef, Gemeinderat Stefan Imhof, einleitend fest.
Ein Teil der Niederschläge, die im Grossholz versickern, kommt weiter unten als Quellen wieder ans Tageslicht. Seit eh und je nutzt der Mensch diese natürlichen und unentbehrlichen Wasservorkommen, etwa als Trinkwasser und Wasser für das Vieh. Dazu Imhof: «Wasser ist das wichtigste und das am besten geschützte Lebensmittel der Schweiz.»
Damit die Qualität des kostbaren Nasses auch in Zukunft gewährleistet ist, müssen die Grundwasserschutzzonen erweitert werden. Während das Verfahren um die Ausdehnung der Schutzzonen Pfarrmatt, Sägematt und Brühl auf Gemeindegebiet von Ormalingen und Rothenfluh durch den Regierungsrat bereits abgesegnet wurde, seien für die Thalquellen der Gemeinde Ormalingen immer noch die altrechtlichen Bestimmungen aus dem Jahr 1982 rechtsverbindlich, betonte Raumplaner Markus Vogt.
Heute gelten andere rechtliche Bedingungen. Zudem wurden die Analysemethoden stetig verfeinert. Die aktuelle Technologie erlaubt es, den Weg des Wassers im Untergrund mittels hydrogeologischer Untersuchungen weit besser zu erkennen, als dies früher der Fall war. Namentlich in Karstgebieten nimmt das Wasser oft verschlungene und unerwartete Wege. Generell sind die Schichten des Tafeljuraplateaus leicht nach Südosten geneigt.
Schutz der Thalquellen
Konkret geht es um den Schutz der fünf Thalquellen, die im Durchschnitt pro Minute 348 Liter Wasser liefern, wie es im hydrogeologischen Untersuchungsbericht heisst. Zudem weisen diese Quellen einen schnellen Abfluss auf. Das heisst, dass der Niederschlag schon nach kurzer Zeit, an einigen Stellen bereits nach einem halben Tag, den Quellhorizont erreicht. Die Analysen zeigen, dass das Wasser relativ stark mit Keimen belastet ist und aufbereitet werden muss, damit die Qualitätsnormen an Trinkwasser erfüllt sind.
Erste Färbversuche im Jahr 2015 wurden ab 2020 an verschiedenen Stellen auf dem Plateau intensiviert. Dabei konnten die eingebrachten Stoffe nicht nur im Weihertal in den Thalquellen, sondern auch in Tecknau nachgewiesen werden. «Eigentlich müsste sich im laufenden Verfahren auch die Gemeinde Tecknau beteiligen», befand Vogt. Gleicher Ansicht waren die Leute im Saal. Der Referent verwies darauf, dass dieser Entscheid in der Kompetenz des Gemeinderats Tecknau liege.
Für allfällige Entschädigungen infolge von Eigentumsbeschränkungen in den Grundwasserschutzzonen, die einer Enteignung gleichkommen, haben laut Gesetz die Inhaber von Grundund Quellwasserfassungen aufzukommen, also die Einwohnergemeinde Ormalingen. Da die Schutzzonen im Wald liegen, bestehen praktisch keine Nutzungsbeschränkungen. Denn das Forstgesetz schliesst das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und dergleichen im Wald ohnehin aus. Die anschliessende Diskussion drehte sich hauptsächlich um die Ausdehnung der Schutzzonen.
Im Mai 2024 entschied der Gemeinderat Ormalingen, den Schutz der Thalquellen den heutigen Begebenheiten anzupassen Derzeit läuft das Mitwirkungsverfahren. Die Bevölkerung hat noch bis zum 17. Februar Gelegenheit, sich zu den geplanten Schutzzonen zu äussern oder Eingaben zu machen. Sofern sich diese als sachdienlich erweisen, fliessen sie in den weiteren Prozess ein. Da sich die Schutzzonen grösstenteils auf Hoheitsgebiet von Wenslingen befinden, sind die Eingaben an den Gemeinderat Wenslingen zu richten. Über die bereinigten Schutzzonenpläne und -reglemente haben hingegen im Sommer in allen drei Kommunen die Gemeindeversammlungen zu befinden. Schliesslich entscheidet der Regierungsrat über die neuen Grundwasserschutzzonen.
