Erleichterungen bei Prüfungen nehmen zu
05.02.2026 BaselbietNachteilsausgleich stellt Schulen vor neue Herausforderung
Der Baselbieter Regierungsrat hiess im September einen Rekurs von Eltern eines handicapierten Schülers gut, damit dieser bei den Leistungschecks mehr Zeit bekommt. Der Entscheid hat Signalwirkung. Kommt es nun zu einer Welle ...
Nachteilsausgleich stellt Schulen vor neue Herausforderung
Der Baselbieter Regierungsrat hiess im September einen Rekurs von Eltern eines handicapierten Schülers gut, damit dieser bei den Leistungschecks mehr Zeit bekommt. Der Entscheid hat Signalwirkung. Kommt es nun zu einer Welle an Forderungen und Rekursen?
Tobias Gfeller
Eltern eines Baselbieter Sekundarschülers zogen eine Beschwerde bis vor den Regierungsrat weiter, damit ihr Sohn einen Zeitzuschlag bei den sogenannten Leistungscheck-Prüfungen an der Schule erhält. Vorherige Instanzen lehnten die Forderungen ab. Über den Fall berichtete zuerst die «NZZ am Sonntag». Der Schüler habe eine sprachliche Beeinträchtigung, schrieb die Zeitung. «Es ist ein wichtiger Sieg für alle Jugendlichen mit Behinderung», sagte der Vater gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Gemäss Auskunft der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) werden aufgrund des Falls bei den standardisierten Leistungstests in der Nordwestschweiz künftig Zeitzuschläge möglich sein. Die Prüfungsprogramme würden gemäss BKSD entsprechend angepasst.
Die standardisierten Leistungschecks sind gerade bei der Lehrstellensuche bedeutsam. Auf eine Anfrage von SP-Landrat Jan Kirchmayr begründete der Regierungsrat seinen Entscheid mit der Chancengleichheit und dem Schutz vor Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. Massgebend seien die in der Bundesverfassung verankerten Paragrafen zur Rechtsgleichheit und zum Diskriminierungsverbot sowie das Behindertengleichstellungsgesetz.
Das Amt für Volksschulen habe nach dem Regierungsratsentscheid vom 16. September 2025 das Institut für Bildungsevaluation (IBE) beauftragt, eine technische Lösung zu entwickeln die es ermöglicht, beim Check S3 einen Zeitzuschlag zu gewähren, erklärt BKSD-Sprecherin Rebekka Gysel. Die technische Funktionalität sei fest eingeplant und solle umgesetzt werden. Die Vorgaben gälten für den ganzen Bildungsraum Nordwestschweiz.
Fair und transparent für alle
Der Regierungsrat sehe keine Gefahr darin, dass durch das wegweisende Urteil eine Welle an Forderungen auf Lehrpersonen und Schulleitungen und an Rekursen und Beschwerden auf den Kanton zurollen könnte und es zu unfairen Situationen kommt, da immer mehr Schülerinnen und Schüler einen Nachteilsausgleich erhalten. Gemäss BKSD-Sprecherin Rebekka Gysel erhalten Schülerinnen und Schüler durch «nachteilsausgleichende Massnahmen» eine faire Chance, ihr vorhandenes Potenzial trotz Funktionseinschränkung umsetzen zu können und die geforderten Leistungen zu erbringen.
Die Massnahmen müssten für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wie auch für die Mitschülerinnen und Mitschüler fair und transparent sein. Der Nachteilsausgleich sei angemessen, wenn die Funktionseinschränkung kompensiert und nicht zu Aufgabenerleichterung oder Bevorzugung führt, betont Gysel. «Wichtig ist zu beachten, dass sich nicht jede Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung durch einen Nachteilsausgleich kompensieren lässt, sodass der störungs- oder behinderungsbedingte Nachteil vollständig ausgeglichen werden kann.»
Im Kanton Baselland muss für die Indikation eines Nachteilsausgleichs eine Funktionsbeeinträchtigung im Sinne einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung vorliegen, die von einer kantonalen Abklärungsstelle wie dem Schulpsychologischen Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie diagnostiziert ist.
Da beim Amt für Volksschulen und auch auf Stufe Gymnasium/FMS keine Statistiken geführt werden, liegen keine Zahlen vor, wie viele Schülerinnen und Schüler bei klassischen Prüfungen oder den Checks einen Nachteilsausgleich erhalten. Auch sind Vergleiche mit anderen Kantonen nicht möglich, da der «Nachteilsausgleich» nicht in allen Kantonen gleich ausgelegt werde.
Philipp Loretz, Präsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB), stützt die Erklärungen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Der LVB begrüsse den Nachteilsausgleich grundsätzlich, «weil Schülerinnen und Schüler mit einer Lernoder Sprachstörung oder mit einer Behinderung dank dieses Instruments bei Prüfungen nicht zusätzlich benachteiligt werden», schreibt Loretz auf Anfrage. «Der zentrale Vorteil besteht darin, dass betroffene Kinder und Jugendliche eine faire Chance erhalten, ihr vorhandenes Wissen und Können zu zeigen, statt an formalen Hürden zu scheitern.»
Als «problematisch» erachtet Loretz den grossen Ermessensspielraum bei Diagnose, Vergabe und der konkreten Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs. «Massnahmen sind immer behinderungsspezifisch und zugleich individuell, situations-, stufen- und systemspezifisch, was zu uneinheitlicher Praxis und zu Spannungen führen kann.»
Für den LVB-Präsidenten gibt es mehrere mögliche Ursachen, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler Nachteilsausgleiche erhalten. In Anbetracht der starken Zunahme dränge sich der Verdacht auf, dass einzelne Erziehungsberechtigte den Nachteilsausgleich gezielt nutzen, um ihren Kindern schulische Vorteile zu sichern, befürchtet Philipp Loretz.
Schwierige Umsetzung
Für die Lehrpersonen stellt die Zunahme an spezifischen Massnahmen bei Prüfungen gemäss Loretz in der Umsetzung eine Herausforderung dar. «Schon wenige unterschiedliche Massnahmen in einer Klasse – Zeitzuschlag, separater Raum, Lärmschutz, visueller Schutz, individuelle Pausen, visuelle Hilfen, mündliche statt schriftlicher Prüfung oder die Nutzung eines Computers – sind insbesondere auf Sekundarstufe kaum mehr gleichzeitig realisierbar, weil Räume und Personal für die Betreuung und Aufsicht fehlen.» Auch danach fragte Landrat Jan Kirchmayr. «Die Schulleitungen können die Checks so organisieren, dass eine Verlängerung über eine Lektionendauer hinaus möglich ist», antwortete der Regierungsrat.
Durch die Zunahme an gewährten Nachteilsausgleichen ist eine Debatte entstanden, ob es zwischen den Schülerinnen und Schülern zu ungleichen Voraussetzungen – Stichwort Unfairness – kommen könnte. Auch LVB-Präsident Philipp Loretz sieht darin eine Gefahr. «Wird ein Nachteilsausgleich ohne ausreichende Grundlage oder auf uneinheitlicher diagnostischer Basis ausgesprochen, entsteht faktisch ein Vorteil. Damit wird der ursprüngliche Zweck ins Gegenteil verkehrt.» Rückmeldungen von Mitgliedern des LVB würden darauf hindeuten, dass es solche Tendenzen gibt, was gemäss Loretz als unfair wahrgenommen werde und den Eindruck von Willkür erwecke, insbesondere dann, wenn begüterte Eltern mit juristischer Unterstützung besonders hartnäckig auftreten.
Aus pädagogischer Sicht könne das problematisch sein, mahnt Loretz. «Kinder und Jugendliche laufen Gefahr, sich zu stark auf Erleichterungen zu verlassen, statt sich der Herausforderung zu stellen und ihre Kompetenzen unter fachkundiger Anleitung der Lehrpersonen durch gezieltes Üben zu stärken.» Hinzu komme, dass die Diagnostik und Vergabepraxis unter Fachleuten sehr unterschiedlich ausfallen können. «Es kommt vor, dass Übungs- und Erfahrungsdefizite vorschnell als Störung interpretiert werden. Umso wichtiger sind sorgfältige Abklärungen, klare Kriterien, transparente Verfahren und eine Kultur, in der Förderung, gezieltes Training und zumutbare Anforderungen mindestens genauso viel Gewicht haben wie kompensatorische Massnahmen.»
Der Regierungsrat will von Unfairness und verminderter Aussagekraft nichts wissen, wie er gegenüber Jan Kirchmayr betonte. Die Aussagekraft der Leistungschecks bleibe gewährleistet, weil Nachteilsausgleichsmassnahmen keine inhaltliche Erleichterung darstellen würden, «sondern eine Anpassung der Prüfungsbedingungen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen».

