Energiegesetz – Leerlauf für Dekretsgegner
14.12.2023 BaselbietKantonsgericht tritt nicht auf Stimmrechtsbeschwerde ein
Bürgerliche Politiker wehren sich gegen die neuen Bestimmungen im Dekret zum Energiegesetz. Diesen fehle die rechtliche Grundlage, argumentieren sie. Auf eine erste Beschwerde trat das Kantonsgericht nun aber nicht ein – ...
Kantonsgericht tritt nicht auf Stimmrechtsbeschwerde ein
Bürgerliche Politiker wehren sich gegen die neuen Bestimmungen im Dekret zum Energiegesetz. Diesen fehle die rechtliche Grundlage, argumentieren sie. Auf eine erste Beschwerde trat das Kantonsgericht nun aber nicht ein – doch die Gegenwehr geht weiter.
Janis Erne
Nach monatelangem Hin und Her hat der Landrat am 19. Oktober entschieden, das Dekret zum Energiegesetz zu ändern. Damit wurde unter anderem ein Verbot neuer Öl- und Gas-Heizungen sowie eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten eingeführt. Anders als beim ebenfalls revidierten Energiegesetz, das neue Zielsetzungen in der Klimapolitik vorsieht, gibt es zum Dekret aus Verfahrensgründen jedoch keine Volksabstimmung.
Das missfällt gewissen bürgerlichen Politikern. Sie finden, das Volk müsse bei derart wichtigen Fragen mitentscheiden können. Zumal die geplanten Massnahmen viele Hausbesitzer finanziell belasten würden. Auch sind sie der Meinung, dass das geltende Energiegesetz aus dem Jahr 2017 nicht als Grundlage genüge für die neuen Dekrets-Bestimmungen. Deshalb wollen sie das Inkrafttreten des Dekrets vom Resultat der Abstimmung über das Energiegesetz abhängig machen. Hierfür haben sie unlängst juristische Schritte eingeleitet (die «Volksstimme» berichtete).
Nun aber ist klar: Der erste Versuch, das neue Dekret zu verhindern, ist gescheitert. Das Kantonsgericht hat einer Stimmrechtsbeschwerde von sechs aktiven und ehemaligen SVP-, FDP- und «Mitte»-Landräten eine Abfuhr erteilt. Oder in juristischen Worten verpackt: Es ist nicht auf die Beschwerde eingetreten. Der entsprechende Entscheid datiert vom 15. November und wurde inzwischen auf der Website des Kantonsgerichts publiziert.
Nicht die richtige Beschwerde
Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Stimmrechtsbeschwerde war offensichtlich das falsche Mittel, um gegen das Dekret vorzugehen. «Die Frage, ob das Dekret gegen übergeordnetes Recht verstösst, kann nicht Gegenstand einer Stimmrechtsbeschwerde sein», heisst es im Urteil. Eine solche beschränke sich auf Wahlen und Abstimmungen.
Laut Kantonsgericht fand zudem keine «unzulässige Übertragung von Befugnissen des Volkes an andere Organe» statt, wie es von den Beschwerdeführern vorgebracht wurde. Der Landrat war also befugt, Änderungen im Dekret vorzunehmen. Dazu habe ihn das geltende Energiegesetz aus dem Jahr 2017 ermächtigt, so das Gericht. Ob die neuen Massnahmen, also zum Beispiel das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen, im Einzelfall jedoch rechtens sind, dazu hat sich das Kantonsgericht nicht geäussert.
Trotz dieses Leerlaufs geht es für die Beschwerdeführer weiter. Wie das Kantonsgericht selbst schreibt, können sie nämlich in anderer Form gegen das Dekret vorgehen. Sobald dieses in Kraft tritt und im Amtsblatt publiziert wird, sei eine «Beschwerde gegen Erlasse» möglich. Dann müsste das Kantonsgericht wohl auf die Beschwerde eintreten und beurteilen, ob die einzelnen, neuen Dekretsbestimmungen tatsächlich mit dem Energiegesetz aus dem Jahr 2017 vereinbar sind.
SVP-Fraktionschef Peter Riebli, der zwar nicht zu den Beschwerdeführern gehört, aber für sie spricht, kündigt auf Anfrage an, dass dieses Mittel ergriffen werde: «Ja, es wird erneut Beschwerde eingereicht, sobald das Dekret im Amtsblatt publiziert wird.» Zumal sich das Gericht inhaltlich nicht dazu geäussert habe, ob das geltende Energiegesetz als Grundlage genüge. «Wir jedenfalls sind weiterhin der Meinung, dass dem nicht so ist und das revidierte Dekret nicht rechtmässig ist», sagt Riebli.
Wann dieses in Kraft tritt und somit anfechtbar wird, ist noch unklar. Laut Sprecher Nic Kaufmann wird der Regierungsrat diese Frage voraussichtlich im Januar beraten. Ebenfalls offen ist, wann über das revidierte Energiegesetz abgestimmt werden soll.

