Einspeisetarife brechen massiv ein

  29.01.2026 Baselbiet

Private Stromerzeuger müssen empfindliche Kürzungen der Einspeisepreise hinnehmen

Gerade noch standen Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern hoch im Kurs: Dank hoher Abnahmetarife der Stromversorger von bis zu 32 Rappen pro Kilowattstunde lohnte sich die Investition schnell. Ab 2026 ist der Tarif bei 11 Rappen gedeckelt.

Peter Sennhauser

«Es ist paradox: Solarstrom wird immer günstiger, aber gleichzeitig steigen die Ausbaukosten für das Netz», sagt Stephan Jurt, Geschäftsleiter der Elektra Sissach. Anders gesagt: Drängender als die Frage, wo wir günstige Energie herbekommen, ist, wie wir sie dorthin führen, wo sie gebraucht wird. Denn Kabel und Stromleitungen sind ursprünglich nicht als «Netz» für dezentrale Produktion errichtet worden, sondern als Einbahn-Zubringerstrecken. Der Boom der Solaranlagen auf Privathäusern macht (neben Wärmepumpen und E-Mobilität) jetzt den Um- und Ausbau nötig – und der kostet Geld.

Schmerzhaft erfahren das derzeit die Besitzer und Betreiber von Solaranlagen namentlich auf Einfamilienhäusern. Sie erhalten nämlich seit Jahresbeginn deutlich weniger Geld pro Kilowattstunde Strom, die sie nicht selber verbrauchen und ins Stromnetz einspeisen. Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Strommenge, die ein 1000-Watt-Staubsauger in einer Stunde verbraucht – oder die fünf Quadratmeter Solarpanels in einer Top-Stunde produzieren. Der Bezug einer kWh kostet Privatnutzer in der Grundversorgung mit Netzgebühren und allen Nebenkosten in der Regel zwischen 20 und 35 Rappen.

Ursache für den Einbruch der Einspeisevergütungen ist eine Verordnung zum Stromgesetz, die der Bundesrat dieses Jahr in Kraft gesetzt hat. Sie zielt darauf ab, den Eigenverbrauch des Solarstroms zu erhöhen und die Netzbelastung damit zu senken. Demnach soll sich der Abnahmepreis für Strom aus Kleinstanlagen quartalsweise am Referenz-Marktpreis für gleichartige Stromproduktion orientieren.

Typischerweise ist Solarstrom dabei deutlich billiger als der aus anderen Quellen, weil er zu «ungünstigen» Zeiten verfügbar ist. Zudem ist er in der jüngeren Vergangenheit extrem volatil: Vom tiefsten Preis von weniger als 2 Rappen pro Kilowattstunde im 2. Quartal 2020 explodierte der Solarstrom-Preis auf über 40 Rappen im 3. Quartal 2022. Seither pendelt er sich zwischen 3 Rappen im Sommer und 10 Rappen im Winter ein.

An dieser Kurve soll sich die Vergütung seit Jahresbeginn orientieren; dabei garantiert die bundesrätliche Verordnung den Einfamilienhaus-Anlagen (unter 30 kW) 6 Rappen pro Kilowattstunde als untere Rücknahmepreis-Grenze.

40 Prozent weniger Einnahmen
Jedenfalls kommt es jetzt zu einem veritablen Einbruch der Einspeisungsvergütungen: Mindestens 40 Prozent weniger dürften Eigenheim-Besitzer für ihren Strom im Durchschnitt erhalten (siehe Beispielrechnung im unten stehenden Artikel). Noch 2025 bezahlte etwa die Elektra Sissach den Eigenheim-Solarstromproduzenten maximal 18 Rappen – dieses Jahr sind es noch 11 Rappen.

Der Fixpreis ist ein Entgegenkommen: Eigentlich könnte der Preis quartalsweise rückwirkend basierend auf dem Referenz-Marktpreis festgelegt werden. Dieses Modell wendet die Elektra Baselland an, in deren Einzugsgebiet sich die meisten hiesigen Solarstrom-Kleinproduzenten befinden: Sie wird rückwirkend für die vergangenen drei Monate den Preis zwischen 6 und 11 Rappen berechnen. Bereits 2025 bezahlte die EBL nur noch 11 Rappen, nachdem sie 2023 und 2024 jeweils 15 Rappen vergütet hatte.

Die Mindereinnahmen dürften sich für Solaranlagen-Besitzer stark auf die Amortisationsberechnungen auswirken: Eben noch hatte man ihnen die Photovoltaik auf dem Dach mit hohen Rückübernahmepreisen schmackhaft gemacht. Die aufgrund des Ukraine-Kriegs explodierenden Energiepreise und der stete Zerfall der Solarpanel-Preise liessen die Kapazität auf den Dächern rasch wachsen. Im Energiehochpreis-Jahr 2023 zahlten die Berner Kraftwerke (BKW) in einzelnen Gemeinden bis zu 33 Rappen für eine Kilowattstunde Solarstrom. In der Region Basel lag die Vergütung mit 22,5 Rappen bei Primeo-Energie im Laufental am höchsten. Bei Rekordstrompreisen und -einspeiseentschädigungen dürften viele Hausbesitzer damit gerechnet haben, dass ihre Anlage schnell bezahlt ist. Diese Dauer verlängert sich jetzt aber deutlich.

Denn mehr als 11 Rappen dürfte es kaum je wieder geben: Die Verordnung des Bundesrats deckelt den Preis nämlich auch indirekt. Die Energieunternehmen dürfen von dem, was sie den Kleinproduzenten bezahlen, nur noch maximal 10,96 Rappen pro Kilowattstunde in ihren gesamten Gestehungs-Mischpreis einrechnen. Anders gesagt: Die übrigen Stromkonsumenten können nicht mehr für attraktive Einspeisevergütungen zur Kasse gebeten werden.

EBL-CEO: «Versteckte Förderung»
Während jetzt also die EBL den neuen Kurs des Bundes fährt und jeweils quartalsweise den errechneten Vergütungspreis zwischen 6 und 10,96 Rappen verrechnen wird, hat sich die Elektra Sissach für ein Fixpreis-Angebot an die Solaranlagenbesitzer entschieden. Stephan Jurt versteht, dass Solaranlagenbesitzer das als Kürzung empfinden. «Aber bisher wurde die Wegführung des Stroms als Kostenfaktor einfach zu wenig berücksichtigt.»

Persönlich ermuntert Jurt die Photovoltaik-Besitzer, möglichst viel des (preiswerten) eigenen Stroms zu verbrauchen, «beispielsweise mit der Installation einer Hausbatterie, einem Elektro-Auto und generell mit dem Einschalten der grössten Verbraucher zur Mittagszeit, wenn die Anlage am meisten Strom liefert.»

Das ändert nichts daran, dass Überschüsse produziert werden, zumal seit die Solarpanels im Preis massiv gefallen sind: «Denn die Grenzkosten werden für jedes weitere Kilowatt installierter Leistung geringer», sagt der Präsident des Verbands unabhängiger Energieerzeuger (Vese), Walter Sachs, «weil die Kosten für Gerüst und Arbeit ohnehin anfallen.» Er befürchtet deshalb, jetzt «wieder halbvolle Dächer» zu sehen, weil die Energieversorger den Bauherrschaften die Optimierung auf Eigenverbrauch empfählen, so Sachs in einem Interview.

Einen differenzierten Standpunkt nimmt dazu der CEO der Elektra Baselland ein: Tobias Andrist weist auf Anfrage der «Volksstimme» darauf hin, dass erhöhte Preise der Rückeinspeisung wie auch Rabatte auf Netznutzungstarife nichts anderes als eine versteckte Förderung des dezentralen Solarstroms durch die Gemeinschaft der Verbrauchenden seien.

Und das sei erst die halbe Komplexität: Gleichzeitig seien nämlich die PV-Anlagen einer von drei Treibern der Netzausbau-Kosten, neben E-Mobilität und Wärmepumpen. «An den Anforderungen ans Netz ändert sich kurzfristig physikalisch rein gar nichts, wenn wir dezentral produzierten Strom lokal verbrauchen.» Denn selbst wenn ein Zusammenschluss lokaler Verbraucher und Produzenten (ZEV oder LEG, siehe Kasten) ein einziges Mal im Jahr Strom von aussen beziehen müsse, könne man deswegen an der nötigen Infrastruktur nichts redimensionieren.

«Das Netz muss auf diese wenigen Stunden Höchstleistung in der kältesten Winternacht ausgebaut werden, um die Versorgung zu garantieren. Die ganze übrige Zeit bleibt diesbezüglich irrelevant.» Erst wenn die dezentrale Produktion mit lokalem Verbrauch diese Netzbelastung sicher reduzieren könne, erlaube das den Energieversorgern, die Netzdimensionierung anzupassen und Netzkosten zu reduzieren. So gesehen müssten die Kosten für den Netzausbau mindestens anteilsmässig auch auf die Verursacher überwälzt werden. Es führe zu einer Entsolidarisierung, wenn die Gemeinschaft die Netzkosten zahle, aber alle von Lokalproduktion und Einspeisung profitierten, die es sich leisten können.


Zusammenschlüsse mit Grenzen

sep. Statt Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, können Produzenten ihn auch direkt den Nachbarn verkaufen: im «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) oder der «Eigenverbrauchsgemeinschaft» (EVG). Dabei schliessen sich mehrere Strombezüger direkt mit einem Produzenten zusammen, verbrauchen zuerst dessen Solarstrom und beziehen erst im Bedarfsfall Strom vom Elektrizitätslieferanten. Während ZEV sich dabei von der Preisfestlegung bis zur Messung und Bezahlung vollständig selber organisieren, bietet die Elektra Sissach beispielsweise mit dem «EVG+» die Installation zusätzlicher Zählerinfrastruktur plus die gesamte Abrechnung zu einem verhältnismässig geringen Preis. Der Haken: Das System funktioniert so nur in Gebäuden mit einem gemeinsamen Stromnetz, also in Mehrfamilienhäusern.
Für Häuschenbesitzer ist Ähnliches zwar auch möglich, aber unter anderen Vorzeichen. Entweder hängen alle beteiligten Liegenschaften am gleichen Verteilkasten. Dann benutzen sie keinen einzigen Meter öffentlichen Netzes (die «Letzte Meile» gehört dem Hausbesitzer). In dieser «Virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft» nutzt ein Haus den überschüssigen Strom des anderen, und der Energielieferant verrechnet zeitgenau Einspeisung mit dem Bezug der Beteiligten.
«Dabei wird aber das Netz nicht unbedingt entlastet», so Stephan Jurt. Denn ob der Solarstrom direkt zum Nachbarn oder anderswo ins Netz fliesst, sei physikalisch nicht festlegbar.
Noch weiter auseinander liegen sogenannte «Lokale Energie-Gemeinschaften» (LEG): Dabei beteiligen sich relativ nahe gebaute Liegenschaften an einem oder mehreren Solarstromlieferungen, bezahlen aber dem Netzbetreiber eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Netzes.


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