Duttweiler Treuhand AG
Heute können Freizügigkeitsguthaben um bis zu fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters aufgeschoben werden, unabhängig davon, ob man erwerbstätig ist oder nicht. Ab 1. Januar 2030 ist neu eine Erwerbstätigkeit ...
Duttweiler Treuhand AG
Heute können Freizügigkeitsguthaben um bis zu fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Referenzalters aufgeschoben werden, unabhängig davon, ob man erwerbstätig ist oder nicht. Ab 1. Januar 2030 ist neu eine Erwerbstätigkeit erforderlich, falls man das Freizügigkeitsguthaben später als bei Erreichen des gesetzlichen Referenzalters beziehen möchte. So ist es bereits heute in der 3. Säule geregelt.
Kritisch für die Beurteilung des Aufschubs dürften vernachlässigbar geringe Einkommen sein, die offensichtlich nur zum Zweck des Aufschubs erzielt werden. Unsere Empfehlung daher: Wenn Sie über 65 hinaus arbeiten möchten, sollten Sie ein minimales Pensum von 20 Prozent anstreben. Dann sollte auch ein Aufschub der Vorsorgegelder – bis maximal Alter 70 – kein Problem sein.
Eine weitsichtige Planung ermöglicht erhebliche Steuervorteile. Die meisten Finanzplanungen sind aber nach dem alten Recht ausgestaltet und müssen revidiert werden. Auch wenn die Übergangsfrist bis ins Jahr 2030 läuft, sollten Sie sich heute bereits eine Bezugsstrategie zurechtlegen, am besten unterlegt mit einer persönlichen Pensionsplanung.
Duttweiler Treuhand AG
Michael Herrmann
Liestal
061 927 97 11
michael.herrmann@duttweiler-treuhand.ch
www.duttweiler-treuhand.ch