Eine Region, verschiedene Ziele
30.01.2026 BaselbietNoch hält die Regierung am Staatsvertrag «Gemeinsame Gesundheitsregion» fest
Der Regierungsrat des Kantons Baselland will den Staatsvertrag zur Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) mit dem Stadtkanton (noch) nicht kündigen – obwohl Basel-Stadt offensichtlich ...
Noch hält die Regierung am Staatsvertrag «Gemeinsame Gesundheitsregion» fest
Der Regierungsrat des Kantons Baselland will den Staatsvertrag zur Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) mit dem Stadtkanton (noch) nicht kündigen – obwohl Basel-Stadt offensichtlich andere Ziele verfolge als das Baselbiet.
Peter Sennhauser
Mit zwei Postulaten verlangten bürgerliche Kreise 2023 und 2025 die Überprüfung oder gar den Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit Basel-Stadt über eine Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR). Diese besteht im Wesentlichen aus einer gemeinsamen Vergabe der Leistungsaufträge an die Spitäler, also der Definition jener Versorgungseinrichtungen, für die Versicherer und Kantone die Kosten bei Behandlungen übernehmen. Diese «Spitalliste» ermöglicht den Patienten beider Kantone die freie Wahl, wo sie sich behandeln lassen wollen – kostet Baselland aber aufgrund der höheren Tarife in der Stadt für gleiche Behandlungen jährlich gegen 10 Millionen Franken. Die beiden Vorstösse im Parlament stellen deswegen die Wirksamkeit der GGR grundsätzlich infrage.
Der Regierungsrat anerkennt in seinem jetzt veröffentlichten Bericht diese Kritik teilweise. Er verweist auf die Wirkungsanalyse zur GGR vom Juni 2025, welche zeigt, dass zentrale Ziele der Zusammenarbeit nicht erreicht wurden. Gleichzeitig hält er fest, dass ein Ausstieg aus dem Staatsvertrag die bestehenden Probleme nicht lösen würde.
Kern der Regierungsantwort ist die Feststellung, dass Basel-Stadt und Baselland mit der GGR zunehmend unterschiedliche Ziele verfolgen: Während Basel-Stadt gemäss Regierungsrat den Fokus stärker auf die Sicherung der Hochschulmedizin und die Rolle des Universitätsspitals legt, misst Basel-Landschaft der Kostendämpfung und der Reduktion stationärer Leistungen ein höheres Gewicht bei.
Auf weniger stationäre Behandlung zielt namentlich die Gesundheitsstrategie von Regierungsrat Thomi Jourdan, die auf mehr ambulante Behandlung setzt (siehe auch Interview Seite 4). Gemäss Wirkungsanalyse haben die stationären Hospitalisierungen in der Region aber trotz regulatorischer Eingriffe zugenommen. Ihre Zahl lag über dem schweizerischen Durchschnitt: Die sogenannte stationäre Überinanspruchnahme lag im Kanton Baselland 2023 bei 14,6 Prozent, und in Basel-Stadt gar bei 26 Prozent. Dabei entwickelt sich der demografische Druck unterschiedlich: Während im Kanton Basel-Landschaft die Zahl der über 75-Jährigen in den nächsten 20 Jahren um 56 Prozent zunimmt, liegt der Anstieg in Basel-Stadt bei 23 Prozent.
Freizügigkeit ist kein Vertragsteil
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat bereits einen Systemwechsel angekündigt. Ab der nächsten «Spitalplanung Akutsomatik» per 1. Januar 2027 soll die bisherige gleichlautende Spitalliste durch sogenannte koordinierte Spitallisten ersetzt werden (siehe Kasten).
Konkret bedeutet dies, dass beide Kantone weiterhin gemeinsam planen und sich abstimmen, ihre Spitallisten jedoch nicht mehr zwingend identisch sein müssen. Leistungsaufträge sollen künftig kantonal unterschiedlich vergeben werden können, sofern die übergeordneten Ziele des Staatsvertrags eingehalten bleiben – also aus Baselbieter Sicht die kosten- und versorgungsrelevanten Kriterien stärker gewichtet werden.
Der Regierungsrat betont, dass dieses Vorgehen vom Staatsvertrag gedeckt sei. Eine Verpflichtung zu gleichlautenden Spitallisten bestehe darin nicht. Vielmehr lasse der Vertrag ausdrücklich Spielraum für unterschiedliche Ausgestaltungen, solange die Koordination gewährleistet bleibe.
Diese Linie entspricht dem Rahmenkonzept «Gesundheit BL 2030», das der Regierungsrat im November 2024 verabschiedet hat. Ein Ausstieg aus der GGR wird im Rahmenkonzept lediglich als langfristige Option erwähnt, falls sich die Zusammenarbeit nicht weiterentwickeln lasse.
Was ist eine «koordinierte Spitalliste»?
sep. Eine Spitalliste legt fest, welche Spitäler welche stationären Leistungen anbieten dürfen. Nur für diese Leistungen übernehmen Krankenkasse und Wohnkanton der Patienten gemeinsam die Kosten.
Ist ein Spital für eine bestimmte Behandlung nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt, zahlt der Kanton höchstens bis zu einem Referenztarif. Die Differenz kann für Patientinnen und Patienten kostenpflichtig werden, ausser es liegt ein Notfall oder ein medizinischer Grund vor.
Bisher führten Basel-Stadt und Baselland identische Spitallisten. Mit einer «koordinierten» Spitalliste planen die Kantone weiterhin gemeinsam, können aber unterschiedliche Leistungsaufträge vergeben. Einzelne Behandlungen oder ganze Spitäler in der Stadt könnten demnach der Landbevölkerung nicht mehr bei voller Kostendeckung zur Verfügung stehen.
