Wer sich in einer Baselbieter Gemeinde einbürgern lassen will, muss je nach Gemeinde mindestens zwei bis fünf Jahre dort gelebt haben. Ein Versuch, diese Frist einheitlich in allen Gemeinden bei zwei Jahren festzulegen, scheiterte am vergangenen Donnerstag im Landrat (siehe ...
Wer sich in einer Baselbieter Gemeinde einbürgern lassen will, muss je nach Gemeinde mindestens zwei bis fünf Jahre dort gelebt haben. Ein Versuch, diese Frist einheitlich in allen Gemeinden bei zwei Jahren festzulegen, scheiterte am vergangenen Donnerstag im Landrat (siehe «Volksstimme» vom Freitag). In den Landratsunterlagen zu dieser Vorlage war die Rede davon, dass 79 der 86 Baselbieter Gemeinden die maximale Frist von fünf Jahren vorschreiben. Die sieben Gemeinden mit kürzeren Fristen waren einzeln aufgeführt (siehe Artikel «Tiefere Hürden bei Einbürgerungen» in der «Volksstimme» vom vergangenen Donnerstag). Christoph Tschan, der Präsident der Bürgergemeinde Sissach, weist darauf hin, dass die Auflistung nicht komplett war: Auch in Sissach betrage die geforderte minimale Wohnsitzdauer nur drei und nicht fünf Jahre. Das entsprechende Reglement sei 2023 von Bürgern und Kanton genehmigt worden. Ein Argument für die Verkürzung der Frist auf drei Jahre sei «die schnelllebige Zeit» gewesen, so Tschan. Aufgrund dessen, dass die Regelung erst seit kurzer Zeit in Kraft ist, hätten bisher noch keine grossen Erfahrungen gesammelt werden können. Festgestellt werden könne aber, dass deswegen bis heute nicht mehr Anfragen zu verzeichnen seien, so Tschan. vs.