Ein Mann stalkte seine Familie
13.01.2026 BaselbietNach 122 dokumentierten Vorfällen steht er nun vor Gericht
Über Jahre hinweg verfolgte, bedrohte und verleumdete ein heute 80-jähriger Mann seine Ehefrau und die gemeinsamen Söhne. 122 Vorfälle zwischen 2021 und 2024 sind dokumentiert – selbst Kontaktverbote ...
Nach 122 dokumentierten Vorfällen steht er nun vor Gericht
Über Jahre hinweg verfolgte, bedrohte und verleumdete ein heute 80-jähriger Mann seine Ehefrau und die gemeinsamen Söhne. 122 Vorfälle zwischen 2021 und 2024 sind dokumentiert – selbst Kontaktverbote und Gerichtsurteile hielten ihn nicht davon ab. Nun kommt der Fall vor Gericht.
Thomas Immoos
Selbst Gerichtsurteile oder amtliche Verfügungen nützten nichts. Der mittlerweile 80 Jahre alte Mann hat über mehrere Jahre hinweg seine Frau, die sich von ihm getrennt hatte, verfolgt, kontrolliert, belästigt, bedroht und verleumdet. Damit rächte er sich offenbar dafür, dass sie ihn mit ihren Söhnen verlassen hatte.
Karl* und Regine* hatten seit 1992 eine Beziehung geführt, aber erst 2008 geheiratet. Das Paar bekam im Lauf der Jahre drei Söhne Benjamin*, Flurin* und Noah*, die zwischen 1995 und 2008 geboren wurden. Im August 2019 trennte sich Regine von ihrem Mann. Seither belästigte er sie unablässig. Die Anklageschrift listet 122 Vorkommnisse zwischen September 2021 und März 2024 auf. Gerichtsurteile belegten ihn – erfolglos – mehrfach mit einem Annäherungs- und Kontaktverbot. Er durfte sich seiner Frau und seinen Kindern nicht näher als 100 Meter (dem jüngsten Sohn nicht näher als 50 Meter) nähern.
Es waren nicht blosse Annäherungen, mit der er seiner Familie nachstellte. Es gab «beleidigende, teilweise bedrohliche Kontaktaufnahmen und Annäherungen», wie es in der Anklageschrift heisst. Opfer wurden nicht nur seine Familie, sondern auch die Freundin eines der Söhne, Nathalie*. Er spionierte deren Aktivitäten aus, stellte ihnen nach und verfolgte sie. Machte seine Frau einmal Ferien in der Innerschweiz, tauchte Karl auch dort auf, um das Hotelpersonal über Regine auszufragen, «um an Informationen zu gelangen, die ihn nichts angingen», wie es in der Anklageschrift heisst.
Der Mann scheute sich auch nicht, die Frau zu verleumden und zu erzählen, sie habe ein Verhältnis mit einem ihrer Söhne, «obschon er wusste, dass es nicht stimmte». Selbst bei polizeilichen Einvernahmen wiederholte er diese Vorwürfe. Mit seinen Verleumdungen wollte er nicht nur eine Klage gegen seine Frau wegen Inzests erreichen, sondern ihr auch wirtschaftlich und finanziell schaden.
In zahlreichen E-Mails beschimpfte er sie aufs Übelste. Die Frau, die Söhne und die Freundin des einen Sohnes reichten mehrere Klagen gegen Karl ein, was ihn aber nicht davon abhielt, sein schweres Stalking fortzuführen. Mehrfach brachte er an den Autos GPS-Tracker an, um den Aufenthalt seiner Frau ausfindig zu machen. So verfolgte er sie anfänglich nur an ihrem Wohnort in einer Oberbaselbieter Gemeinde, dann aber auch in Aarau, Solothurn, Laufen, Rheinfelden, Basel, Eich (LU) und anderen Orten, wo sich Regine aus beruflichen oder privaten Gründen aufhielt.
Gesundheitliche Folgen
Der Mann liess sich auch von Gerichtsurteilen nicht von seinem schlimmen Stalking abhalten. Auf 13 Seiten listet die Anklageschrift die 122 erfassten Belästigungen, Nötigungen, Drohungen und so weiter auf. Fast jede beginnt mit «trotz Kontakt- und Belästigungsverbot», manche sind ergänzt durch «trotz Annäherungsverbot». Er spionierte auch den Wohnort seines ältesten Sohnes aus, inspizierte dort Getränkeflaschen auf dem Gartentisch. Einmal fuhr er den Sohn mit dem Auto an, sodass dieser am Bein verletzt wurde.
Besonders für Regine war das Treiben ihres Ex eine Tortur. Gemäss Anklageschrift baute Karl eine Drohkulisse auf, die Regine stark einschüchterte und unter einen stetigen hohen psychischen Druck setzte. Oft getraute sie sich nicht aus dem Haus, oder bei Einkäufen musste sie sich verstecken, wie auch bei einem unvermittelten Besuch an ihrem Verkaufsstand in der St. Jakobshalle.
Regine war gezwungen, ihren Tagesablauf zu ändern, andere und längere Wege zu gehen, schneller zu laufen, «um weitere lästige und bedrohliche Begegnungen, Diskussionen und Konflikte zu vermeiden». Mehr noch: Das Stalking führte bei ihr zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Sie litt an Schlafstörungen, bekam mehrfach Panikattacken, litt unter dauerhaftem Stress und verlor wegen Appetitlosigkeit an Gewicht.
Wie die Anklageschrift weiter festhält, tat Karl dies alles, um seiner ehemaligen Familien «unbeirrt seinen Willen aufzuzwingen und sie zu beherrschen». Die Belästigungen über die ganzen Jahre wurden lediglich zweimal unterbrochen durch die Zeit, in der Karl wegen dieser Delikte in Untersuchungshaft sass.
Vom Begriff Stalking ist in der ganzen Anklageschrift nie die Rede, dies wohl deshalb, weil Stalking erst seit dem 1. Januar dieses Jahres strafbar ist, die Taten aber in den Jahren zuvor begangen wurden. Deshalb lauten die Anklagepunkte (mehrfache) Nötigung, Körperverletzung, Verleumdung, Beschimpfung, Verletzung des Schriftgeheimnisses, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und falsche Anschuldigung. Die Gerichtsverhandlung in der kommenden Woche dürfte knapp zwei Tage dauern. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
*Namen geändert

