Ein faires Steuersystem für alle
06.02.2026 BaselbietDie neueste Umfrage von «gfs.bern» weist für die Einführung der Individualbesteuerung 64 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Ja-Lager aus. Das stimmt mich zuversichtlich. Es setzt sich aus einer Allianz von links-grün bis rechts zusammen, von ...
Die neueste Umfrage von «gfs.bern» weist für die Einführung der Individualbesteuerung 64 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Ja-Lager aus. Das stimmt mich zuversichtlich. Es setzt sich aus einer Allianz von links-grün bis rechts zusammen, von Economiesuisse und Arbeitgeberverband bis zum kaufmännischen Verband und den Frauenverbänden.
Die Kantone BL, BS, LU und GR haben mit Standesinitiativen die Einführung explizit gefordert! So breite Allianzen entstehen in diesem Land nur, wenn eine Reform übergreifend über die politischen Lager hinweg als wirtschaftlich und gesellschaftlich notwendig, fair und sinnvoll beurteilt wird. Von der Reform profitieren 50 Prozent der Steuerpflichtigen, indem sie weniger Steuern zahlen, auch wenn sie alleinstehend sind, mit oder ohne Kinder oder im Rentenalter. Für rund 36 Prozent der Steuerzahlenden ändert sich gar nichts.
Heute zahlen berufstätige Eheleute oft mehr Steuern als Konkubinatspaare: Ihre Einkommen werden addiert und sie kommen in eine höhere Steuerprogression. Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person – meistens die Frau – oft auf ein höheres Arbeitspensum, mit allen persönlichen Nachteilen im Fall einer Scheidung und bei ihrer Altersvorsorge. Diese Frauen bringen ihr Potenzial, ihre Ausbildung und Erfahrung mehrheitlich in kleinen Pensen auf den Arbeitsmarkt. Nicht, weil sie ihre beruflichen Karrieren aufge- ben wollen, sondern, weil es sich für sie als Verheiratete nicht lohnt. Das ist weder gesellschaftlich noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Individualbesteuerung ist deshalb auch ein wichtiges Puzzlestück, um den Fachkräftemangel zu beheben.
Bei der Individualbesteuerung zählen weder Zivilstand noch Geschlecht. Das Bundesgericht entschied schon 1984, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Das Parlament hat nun fünf Jahre nachgeholt, was die Bundesverfassung festschreibt und die meisten Länder längst haben: «Die Besteuerung hat nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen.» Am Zivilstand Ehe als «wirtschaftliche Einheit» ändert sich nichts, wenn künftig zwei statt eine Steuererklärung ausgefüllt werden. Es wird vielmehr einfacher: Bei einer Scheidung (heute knapp 40 Prozent der Ehepaare) und Wiederverheiratung entfällt die komplizierte steuerrechtliche Trennung. Dank Digitalisierung und genügender Übergangszeiten führt der Systemwechsel für die Steuerämter zu einem zumutbarem Mehraufwand.
Die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen Schweiz beendet die gemeinsame Veranlagung und damit die systemische Benachteiligung von verheirateten Zweitverdienerinnen und -verdienern, ein Pro- blem, das auch Splittingmodelle nicht lösen. Daher stärkt die Individualbesteuerung die Ehe – besonders für junge Paare mit moderner Rollenteilung, die wegen steuerlicher Hürden bislang auf eine Heirat verzichtet haben.
Die Individualbesteuerung ist nach der Einführung des Frauenstimmrechts (1971) und des neuen Eherechts (1988) ein weiterer Meilenstein für die Gleichstellung. Sagen wir am 8. März Ja zu einem fairen Steuersystem für alle, welches die Heiratsstrafe endlich abschafft.
Maya Graf
Maya Graf (Grüne, Sissach) ist Baselbieter
Ständerätin und Co-Präsidentin des Frauendachverbands «alliance F».
