Regierungsrat erwartet keine spürbaren Steuerausfälle
psp. Wenn die Eigenmietwertbesteuerung wegfällt, wird das für Kanton und Gemeinden kaum finanziell spürbare Konsequenzen haben, schreibt die Baselbieter Regierung in einer Antwort auf eine ...
Regierungsrat erwartet keine spürbaren Steuerausfälle
psp. Wenn die Eigenmietwertbesteuerung wegfällt, wird das für Kanton und Gemeinden kaum finanziell spürbare Konsequenzen haben, schreibt die Baselbieter Regierung in einer Antwort auf eine Interpellation. Die Eigenmietwerte seien derart moderat angesetzt, zudem hätten bisher grosszügige Pauschalabzüge für Unterhaltskosten die Steuerbelastung bereits reduziert. Der Kanton war gar 2017 vom Bundesgericht zur Anhebung des Eigenmietwerts aufgefordert worden, hat dies aber im Hinblick auf die erwartete Abschaffung mehrmals aufgeschoben, zuletzt vergangene Woche.
Gleichzeitig weist der Regierungsrat darauf hin, dass belastbare Prognosen schwierig bleiben. Das künftige Verhalten der Wohneigentümer sowie die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt seien schwer vorhersehbar. Keine Veränderung sieht die Regierung bei der privaten Verschuldung. Die hohe Hypothekarbelastung sei nicht primär steuerlich motiviert, sondern vor allem auf hohe Immobilienpreise und fehlende Eigenmittel zurückzuführen.
Auch zusätzliche Konsum- oder Investitionsimpulse erwartet der Regierungsrat nicht, da mit dem Wegfall des Eigenmietwerts gleichzeitig wichtige Abzüge entfallen. Entlastend wirkt die Reform insbesondere für Personen, die in einem abbezahlten Eigenheim leben und ihren Lebensunterhalt mehrheitlich aus Altersrenten bestreiten. Für sie dürften steuerliche Härtefälle wegfallen.