Der Finanzausgleich als Balanceakt
22.12.2023 BaselbietVerband der Gemeinden will mehr Geld vom Kanton
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden äussert sich leicht kritisch zum revidierten Finanzausgleichsgesetz, durch das die Zahlungen zwischen den Geber- und Nehmergemeinden abnehmen sollen. Der Verband unterstützt das Gesetz ...
Verband der Gemeinden will mehr Geld vom Kanton
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden äussert sich leicht kritisch zum revidierten Finanzausgleichsgesetz, durch das die Zahlungen zwischen den Geber- und Nehmergemeinden abnehmen sollen. Der Verband unterstützt das Gesetz nur, wenn der Kanton mehr Geld spricht.
Tobias Gfeller
In zähen Verhandlungen wurde zwischen den Baselbieter Gemeinden ein Kompromiss gefunden, der vorsieht, dass das Umverteilungsvolumen beim horizontalen Finanzausgleich kontinuierlich von heute rund 68 Millionen Franken auf noch rund 60 Millionen Franken im Jahr 2034 abnimmt. Pro Jahr sind es somit rund 800 000 Franken weniger, welche die Empfängergemeinden erhalten werden und die Gebergemeinden bezahlen müssen. Zusätzlich soll sich der Kanton stärker beim Lastenausgleich engagieren. Das Gesetz kommt demnächst in den Landrat.
Es ist fast unmöglich, die Haltung aller 86 Baselbieter Gemeinden auf einen Nenner zu bringen. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hat trotzdem im Rahmen der Vernehmlassung zum revidierten Finanzausgleichsgesetz Stellung genommen. Die Botschaft ist unmissverständlich: Eine Mehrheit der Gemeinden würde das neue Gesetz nur unterstützen, wenn die wegfallenden Gelder aus dem Finanzausgleich vom Kanton über höhere Kompensationszahlungen aufgefangen werden. Der VBLG spricht von fehlenden 17 Millionen Franken. Das neue Finanzausgleichsgesetz soll nicht zulasten der finanzschwachen Gemeinden gehen. «Die Nehmergemeinden hätten Mühe, weniger Einnahmen zu verkraften», stellt VBLG-Präsidentin Regula Meschberger klar.
Mehr Geld für Primarschule
Der VBLG fordert seit Langem, dass sich der Kanton stärker an den Mehrkosten für das sechste Primarschuljahr und die Ergänzungsleistungen beteiligt. Diese Kompensationszahlungen sind seit der Vereinbarung 2015 unverändert. «Eine Indexierung hat nie stattgefunden», kritisiert Meschberger, die für die SP im Birsfelder Gemeinderat sitzt. «Zudem entsprechen die Zahlungen nicht mehr den heutigen Realitäten, da laufend neue Aufgaben – insbesondere im 6. Primarschuljahr – dazugekommen sind.» Der Kanton stehe in der Pflicht, die Kompensationsleistungen realistisch zu gestalten.
Die Stellungnahme des VBLG entstand im Rahmen der Tagsatzung aller Gemeindepräsidien und in einer extra einberufenen Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus Nehmer- und Gebergemeinden. In der Stellungnahme wird deutlich, dass eine klare Mehrheit der Baselbieter Gemeinden vom horizontalen Finanzausgleich profitiert. Die finanzstarken Gebergemeinden – die meisten davon liegen im Unterbaselbiet in der Agglomeration – sind in der Unterzahl. Seit Jahren beklagen sich diese über die hohen Abgaben in den Finanzausgleich.
Hohe Dringlichkeit
Beim Thema Finanzausgleich wird der VBLG zum Anwalt der finanzschwachen Gemeinden, erkennt aber auch die nicht immer einfache Situation der Gebergemeinden. «Für einige Empfängergemeinden führt dies zu einer Finanzsituation, die sie kaum mehr werden stemmen können», warnt der VBLG in seiner Stellungnahme. Präsidentin Regula Meschberger gibt zu, dass die Verhandlungen zwischen den Gemeinden für den VBLG einen Balanceakt bedeuten.
Mehrere Gebergemeinden werden im Rahmen der Vernehmlassung zusätzlich selber noch Stellung nehmen. In Reinach lassen sich der Gemeinderat und sogar die verantwortliche Sachkommission des Einwohnerrats vernehmen, was die Dringlichkeit der Gesetzesrevision für die Gebergemeinden unterstreicht. Eine Untersuchung durch das Berner Unternehmen Ecoplan kam 2020 zum Schluss, dass im Kanton Baselland im Rahmen des Finanzausgleichs verhältnismässig mit am meisten Geld zwischen den Gemeinden umverteilt wird.