Der Landrat beschliesst Schwellenwerte für Referenden
sda. Erhöht das Baselbieter Parlament eine Staatsausgabe, soll ab einem bestimmten Betrag das Referendum dagegen ergriffen werden können. Der Landrat hat gestern dafür Schwellenwerte genehmigt. Die ...
Der Landrat beschliesst Schwellenwerte für Referenden
sda. Erhöht das Baselbieter Parlament eine Staatsausgabe, soll ab einem bestimmten Betrag das Referendum dagegen ergriffen werden können. Der Landrat hat gestern dafür Schwellenwerte genehmigt. Die Schwelle, damit eine fakultative Volksabstimmung möglich ist, liegt bei der Erhöhung einer einmaligen Ausgabe bei 1 Million Franken. Bei wiederkehrenden Ausgaben beträgt sie 200 000 Franken. Zudem kann der Landrat auch tiefere Erhöhungsbeiträge dem Referendum unterstellen.
Die Festlegung der Schwellenwerte geht auf eine Motion der Finanzkommission zurück. Diese hatte die Regierung beauftragt, eine Lücke im Gesetz zu schliessen. Bisher war nicht geregelt, ab wann die Erhöhung einer Ausgabenbewilligung dem Referendum untersteht. Auslöser für die Motion war eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2022 in Pratteln, die vorletztes Jahr dem Parlament vorgelegt wurde. Zur Deckung des Restdefizits bewilligte der Landrat eine zusätzliche Ausgabe von maximal 500 000 Franken. Ein Rechtsgutachten hielt daraufhin fest, dass bezüglich Schwellenwerte zum Referendum eine Gesetzeslücke besteht.