Beschwerde gegen Pacht-Vergabe
19.04.2024 ZunzgenDer Gemeinderat hat sich für eine neue Jagdgesellschaft entschieden
Über die Vergabe der Pacht fürs Jagdrevier Zunzgen werden Juristen entscheiden müssen. Zwei Gesellschaften hatten sich um die Pacht beworben. Gegen den Entscheid des Gemeinderats hat die unterlegene ...
Der Gemeinderat hat sich für eine neue Jagdgesellschaft entschieden
Über die Vergabe der Pacht fürs Jagdrevier Zunzgen werden Juristen entscheiden müssen. Zwei Gesellschaften hatten sich um die Pacht beworben. Gegen den Entscheid des Gemeinderats hat die unterlegene Partei beim Regierungsrat Beschwerde erhoben.
Christian Horisberger
Am 1. April hat im Kanton Baselland die neue, achtjährige Jagdpachtperiode begonnen. In den meisten Revieren erhielt jeweils die bisherige Jagdgesellschaft den Zuschlag. Noch nicht entschieden ist hingegen, wer von 2024 bis 2032 in Zunzgen auf die Pirsch gehen darf.
Darum beworben haben sich im vergangenen Herbst zwei Vereine: Dem einen gehören vier Jäger der bisherigen «Jagdgesellschaft Zunzgen» an. Die «Zunzger Jagdgesellschaft» als zweite, neue Bewerberin wurde um zwei Jäger gebildet, die aus der bisherigen Gesellschaft ausgetreten sind. Den Zuschlag haben die neuen Bewerber erhalten. Gegen diesen Entscheid hat die unterlegene Jagdgesellschaft beim Regierungsrat Beschwerde erhoben, wie der Gemeinderat im Mitteilungsblatt schreibt.
Der Entscheid gegen die bisherige Gesellschaft, die seit deutlich mehr als zwei Jahrzehnten das mit gegen 700 Hektaren stattliche Revier Zunzgen bejagt, sei nicht die Quittung für eine nachlässige Arbeit, betont Gemeindepräsident Hansruedi Wüthrich gegenüber der «Volksstimme»: «Sie haben das gut gemacht.» Vielmehr habe die Mehrheit des Gemeinderats das von der neuen Gesellschaft eingereichte Dossier für besser befunden und ihr deshalb den Vorzug gegeben.
Näheres zur Vergabe der Jagdpacht will der Gemeindepräsident mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Auch die «Zunzger Jagdgesellschaft» übt sich wegen der juristischen Auseinandersetzung in Zurückhaltung. Hört man sich in Jägerkreisen um, ist zu vernehmen, dass es in den Reihen der Zunzger Waidmänner seit mehreren Jahren «gebrodelt» habe. Dies bestätigt Eugen Briem, seit dreieinhalb Jahren Präsident der vom Gemeinderat verschmähten «Jagdgesellschaft Zunzgen». Es sei ihm zu seinem grossen Bedauern trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, die Differenzen zwischen zwei Gruppen innerhalb des Vereins zu bereinigen. So sei es zur zweiten Bewerbung gekommen – für ihn und seinen Verein überraschend, wie Briem sagt. Er könne nicht nachvollziehen, wie der Gemeinderat zu seinem Entscheid gekommen ist: Der Gemeindepräsident habe seiner Gesellschaft eine gute Arbeit bescheinigt und die Jäger hätten den Wildschaden im Griff gehabt.
Klare Vergaberichtlinien
Laut dem 2022 totalrevidierten Baselbieter Jagdgesetz ist die Pacht entweder der bisherigen Jagdgesellschaft oder derjenigen mit der grössten Anzahl ortsansässiger Jägerinnen und Jäger zu vergeben. Ist dies nicht möglich, ist die Jagdgesellschaft mit der grössten Anzahl Schweizer Jägerinnen und Jäger mit Wohnsitz im Kanton zu bevorzugen.
Bewerben sich mehrere ranggleiche Jagdgesellschaften, entscheidet der Gemeinderat nach den Kriterien der Kontinuität und Qualität. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: wildökologisch fachgerechter Jagdbetrieb, fachgerechte Hege, tierschutzgerechte Nachsuche, Sicherstellung der Jagdaufsicht, örtliche Nähe der Jagdberechtigten zum Jagdrevier und Kooperationsbereitschaft.
Die Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung. Bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens werde eine externer Jagdaufseher eingesetzt, hält der Zunzger Gemeinderat in seiner Mitteilung fest. Der Jagdaufseher ist «neutral» beziehungsweise gehört keiner der beiden Bewerbergruppen an. Er muss unter anderem ausrücken, wenn es zu Unfällen mit Wildtieren gekommen ist.
Mit der Revision des Jagdgesetzes wurden die Vergabekriterien, welche die Gemeinden anwenden müssen, klarer definiert. Dennoch: Wie in Zunzgen ist auch in Ettingen und Liesberg die Vergabe der Jagdpacht offen. Auch dort wurden unabhängige Jagdaufseher eingesetzt, wie der Baselbieter Jagd- und Fischereiaufseher Holger Stockhaus auf Anfrage sagt. In Ettingen haben sich die Jagdgesellschaft Fürstenstein (bisher) und die Jagdgesellschaft Ettingen um die Pacht beworben. Gewählt wurde die neue Bewerberin, wogegen die bisherige Gesellschaft Einsprache erhoben hat. Desgleichen in Liesberg, wo der Gemeinderat die neue Gesellschaft «Sägibergli» der bisherigen «Falkenfluh» vorgezogen hat.
Entscheid spätestens im Herbst
Die Beschwerden aus Zunzgen, Liesberg und Ettingen befinden sich beim Rechtsdienst der Volkswirtschafts- und Gesundheistdirektion (VGD) in Bearbeitung. Im Fall von Zunzgen wurden der Gemeinderat und die gewählte Gesellschaft zu einer Stellungnahme zur Beschwerde eingeladen. Gemäss Eugen Briem hat die «Zunzger Jagdgesellschaft» ihre bereits eingereicht, jene vom Gemeinderat stehe noch aus. Laut Auskunft der Leiterin des Rechtsdienstes der VGD ist mit einem Regierungsbeschluss spätestens bis im Sommer/Herbst dieses Jahres zu rechnen.
Der Entscheid des Regierungsrats kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.