Beileibe kein Auslaufmodell
23.02.2024 BaselbietBürgergemeinden seien auch in Zukunft noch wichtig, so der Verbandspräsident
Mehrere Bürgergemeinden haben sich in der jüngeren Vergangenheit ihrer Einwohnergemeinde angeschlossen. Der Verband der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden bedauert dies, er könne ...
Bürgergemeinden seien auch in Zukunft noch wichtig, so der Verbandspräsident
Mehrere Bürgergemeinden haben sich in der jüngeren Vergangenheit ihrer Einwohnergemeinde angeschlossen. Der Verband der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden bedauert dies, er könne aber nicht viel dagegen ausrichten, wie dessen Präsident Georges Thüring erklärt.
Otto Graf
Während sich Einwohnergemeinden im Baselbiet bezüglich Fusionen (noch) recht schwertun, haben sich in den vergangenen Jahren mehrere Bürgergemeinden der zugeordneten Einwohnergemeinde angeschlossen. Am 3. März wird dies wohl auch in Thürnen der Fall sein (siehe Kasten).
Georges Thüring, Präsident des Verbands Basellandschaftlicher Bürgergemeinden, sagt zur Zukunft der Körperschaft Bürgergemeinde: «Häufig sind es wirtschaftliche und personelle Gründe, die zur Auflösung einer Bürgergemeinde führen.» Die Baselbieter Bürgergemeinden seien aber alles andere als ein Auslaufmodell. Der ehemalige SVP-Landrat und Gemeindepräsident von Grellingen weist darauf hin, dass der Verband aktuell 72 Mitglieder zählt.
Den Bürgergemeinden kommen nach wie vor bedeutsame Aufgaben zu. Neben dem Einbürgerungswesen zählen auch der Wald sowie soziale und kulturelle Bereiche dazu. Die Bürgergemeinden sind mit einem Anteil von 75 Prozent an der Waldfläche mit Abstand die grössten Waldbesitzerinnen im Baselbiet. Einzelne Bürgergemeinden und Stiftungen betreiben zudem Alters- und Pflegeheime. Und sie hüten, pflegen und fördern vor allem das Baselbieter Brauchtum, etwa den Banntag oder die Brennholzgant.
«Die Bürgergemeinden», so Thüring weiter, «erbringen vor allem beim Wald, der als Erholungsraum dient, enorme gemeinwirtschaftliche Leistungen.» Deren Kosten seien von Gesetzes wegen durch die Einwohnergemeinden abzugelten. «In der Praxis decken die Abgeltungen den Aufwand der Bürgergemeinden und der Forstzweckverbände häufig aber nur ungenügend», sagt Thüring.
Jede Auflösung schmerzt
Der Verband unterstützt seine Mitglieder beim Wahrnehmen wichtiger Aufgaben. Besonders vertritt er ihre Interessen gegenüber Kanton und Öffentlichkeit. So beteiligt er sich etwa an Vernehmlassungen und dem Erarbeiten von Gesetzen, und zwar immer dann, wenn die Bürgergemeinden in irgendeiner Form davon betroffen sind. Regelmässig führt der Verband Einbürgerungsseminare durch und arbeitet eng mit anderen Verbänden zusammen, zum Beispiel mit dem Gemeinde- sowie dem Försterverband oder dem Verband Wald beider Basel.
Trotzdem können Fusionen mit der Einwohnergemeinde nicht immer verhindert werden: «Jede Auflösung einer Bürgergemeinde schmerzt uns», räumt Thüring ein. In der Regel werde der Vorstand vorgängig kontaktiert, sodass die Möglichkeit einer Prüfung der Situation und der Einflussnahme seitens des Verbands bestehe. Natürlich stehe man den Mitgliedern hilfreich zur Seite und versuche, eine Auflösung oder Fusion mit der Einwohnergemeinde zu verhindern. Bei tiefgreifenden wirtschaftlichen und strukturellen Problemen, so Thüring, sei der Verband jedoch machtlos. Allenfalls könne man bei personellen Problemen unterstützend wirken.
Eigentlich gehe die Initiative für eine Fusion immer von der Bürgergemeinde aus, sagt Thüring weiter und verweist auf das Gemeindegesetz. Den formellen Auflösungsbeschluss können letztlich nur die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger treffen – entweder in der Bürgergemeindeversammlung oder in einer Urnenabstimmung. Analog dazu müssen auch die Einwohnergemeinde und der Regierungsrat dem Fusionsbegehren zustimmen.
Das Gemeindegesetz, das auch die Rechte und Pflichten der Bürgergemeinden regelt, präzisiert Thüring, lasse Zusammenschlüsse einzelner Bürgergemeinden zu grösseren Gebilden, beispielsweise zu einem Zweckverband, nicht zu. Hingegen kann eine Bürgergemeinde die Einwohnergemeinde mit Verwaltungsaufgaben beauftragen. Zudem könnte eine Bürgergemeinde das Einführen einer Bürgersteuer beschliessen. «Meines Wissens wurde diese Möglichkeit bislang noch nie ernsthaft in Erwägung gezogen», erklärt Thüring. «Eine solche Steuer», gibt er zu bedenken, «wäre politisch gesehen kaum durchsetzbar.»
In Thürnen bahnt sich eine Fusion an
vs. Am 3. März wird in Thürnen über die Fusion der Bürger- und Einwohnergemeinde abgestimmt. Sagen die Einwohnerinnen und Einwohner Ja dazu, geht die Bürgergemeinde in der Einwohnergemeinde auf. Kompetenzen wie Einbürgerungen würden damit auf die Einwohnergemeinde respektive den Gemeinderat übergehen. Die Einwohnergemeindeversammlung (einstimmig) und die Bürgergemeindeversammlung (mit deutlichem Mehr) haben dem Zusammenschluss bereits zugestimmt.