Ein 20-Jähriger muss sich vor dem Baselbieter Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs verantworten. Er soll mit dem sogenannten Adressbuchschwindel mehrere hundert Personen geschädigt und Zahlungen von mehr als 120 000 Franken erwirkt haben. Die ...
Ein 20-Jähriger muss sich vor dem Baselbieter Strafgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs verantworten. Er soll mit dem sogenannten Adressbuchschwindel mehrere hundert Personen geschädigt und Zahlungen von mehr als 120 000 Franken erwirkt haben. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechend Anklage gegen den Schweizer erhoben, wie sie gestern nach Abschluss der Strafuntersuchung mitteilte. Im Zuge des Verfahrens habe sie vergangenen März eine Website sperren lassen und Vermögenswerte in der Höhe von rund 75 000 Franken beschlagnahmt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft geht davon von aus, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» Scheinrechnungen im Gegenwert von insgesamt mindestens 1,3 Millionen Franken an rund 10 000 Personen verschickt hat. Durch dieses mutmassliche Betrugssystem seien Zahlungen an ihn in der Höhe von über 120 000 Franken geleistet worden. Hunderte Personen seien dabei zu Schaden gekommen, heisst es weiter. Beim sogenannten Adressbuchschwindel oder Registerbetrug durchforsten die Täter oder Täterinnen systematisch amtliche Register wie das Handelsregister oder das Markenregister nach Neueinträgen. Danach verschicken sie Rechnungen für neue Registereinträge oder Mutationen an die gefundenen Firmen. Die Rechnungen sehen aufgrund der gewählten Sprache und des Layouts amtlich aus. Dabei werde getarnt, dass es sich um nutzlose Einträge in private Register handelt. sda.