Abwasserbeseitigung wird vielerorts teurer
19.12.2025 BaselbietKanton verrechnet Gemeinden durchschnittlich 7 Prozent höhere Kosten
Die Einwohnerinnen und Einwohner verschiedener Gemeinden müssen künftig mehr für die Abwasserbeseitigung zahlen. Hintergrund sind Investitionen und höhere Aufwendungen in der ...
Kanton verrechnet Gemeinden durchschnittlich 7 Prozent höhere Kosten
Die Einwohnerinnen und Einwohner verschiedener Gemeinden müssen künftig mehr für die Abwasserbeseitigung zahlen. Hintergrund sind Investitionen und höhere Aufwendungen in der Abwasserinfrastruktur, die sowohl von den Gemeinden als auch vom Kanton beeinflusst werden.
Thomas Immoos
Mehrere Gemeinden haben im Rahmen der Budget-Versammlung in den vergangenen Wochen und Tagen die Abwassergebühren teils deutlich angehoben. So beschloss Seltisberg eine Verdoppelung des Mengentarifs von 1 auf 2 Franken pro Kubikmeter, Lausen hat den Tarif von 1.00 auf 1.50 Franken erhöht. In Seltisberg wurde der Anstieg mit den bevorstehenden Investitionen begründet.
Betrieben wird die Abwasserinfrastruktur im Baselbiet vom kantonalen Amt für Industrielle Betriebe (AIB), das die Kosten «verursachergerecht an die Gemeinden verrechnet», wie Andrea Tschopp, Mediensprecherin der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), festhält. Die Gemeinden ihrerseits müssen die gemeindeeigenen Kosten – etwa für die Gemeindekanalisation – den Einwohnerinnen und Einwohnern separat verrechnen. Und diese Gebühren berechnen die Gemeinden unterschiedlich. Es ist gemäss Tschopp «auch möglich, dass Gemeinden die vom AIB gestellten Kosten reduzieren, weil die Abwasserkasse (zu) gut gefüllt ist».
Gegenüber 2023 sind die vom AIB an die Gemeinden verrechneten Kosten um durchschnittlich 7 Prozent angestiegen. Ein Grund dafür ist der Anstieg der Abschreibungen wegen getätigter Investitionen. Auch sind die Betriebskosten etwas höher ausgefallen. 2024 wurden verschiedene Unterhalts- und Ersatzmassnahmen umgesetzt, die man im Vorjahr noch zurückgestellt hatte. Die Energiekosten hingegen gehören nicht zu den Kostentreibern, sind diese doch gesunken.
Die Schwankung der Jahreskosten des AIB ist also vor allem von den Investitionskosten abhängig. Notwendig wurden diese einerseits wegen des Bevölkerungswachstums, andererseits wegen der höheren gesetzlichen Anforderungen. So sind Mikroverunreinigungen neu aus dem Abwasser zu eliminieren. Auch das Alter einiger Anlagen machte grössere Investitionen nötig.
Schmutzwasser schenkt ein
Im Baselbiet gibt es 6 grössere und 20 kleinere Kläranlagen (ARA). Als gross gilt eine ARA ab einem Einwohnerwert (EW) von 50 000. Der Einwohnerwert ist jene Schmutzfracht, die von einer Person im Durchschnitt pro Tag der ARA zugeführt wird (einschliesslich Industrie und Gewerbe). Im Baselbiet unterscheiden die Fachleute zwischen regionaler ARA und lokaler ARA. An die regionalen sind mehrere Gemeinden angeschlossen; an einer lokalen hängt in der Regel jeweils nur eine Gemeinde – das ist etwa in Anwil, Maisprach oder Wenslingen der Fall. Die Ausnahme bildet die lokale ARA Kilchberg-Zeglingen, die zwei Gemeinden bedient.
Die Verrechnung der Abwasserkosten zulasten der Gemeinden ist abhängig von der eingeleiteten Wassermenge in die Kanalisation. Die Wassermenge setzt sich aus dem verbrauchten Trink- und Brauchwasser, dem von den versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleiteten Regenwasser und dem stetig fliessenden Fremdwasser zusammen. Das Festlegen der Gebühren zulasten der Einwohnerinnen und Einwohner ist Sache der Gemeinden.
«Das fortschrittliche Baselbieter Gewässerschutzgesetz verlangt, dass die Kosten der Abwasserbehandlung verursachergerecht verrechnet werden», hält BUD-Sprecherin Tschopp fest. Die Kosten werden auf die Abwasserarten «Schmutzwasser», «Fremdwasser» und «Regenwasser» verteilt (siehe Kasten). Da vor allem die zufliessenden Schmutzfrachten kostenrelevant sind, sieht das Gesetz vor, dass 70 bis 90 Prozent der Kosten auf das Schmutz- und Fremdwasser fallen und nur 10 bis 30 Prozent auf das Regenwasser. Der genaue Kosten schlüssel wird jedes Jahr neu festgelegt. Zudem verlangt das Gesetz, dass die Kosten solidarisch an die Gemeinden verrechnet werden. Das heisst, jede Gemeinde zahlt pro Kubikmeter denselben Kostensatz. Eine kantonsweite Auflistung der Abwassergebühren der Gemeinden gibt es allerdings nicht, weil diese Gebühren Sache der Gemeinden sind.
Die Gebühren werden von der Gemeinde abgerechnet. Jedoch bezahlen Industrie- und Gewerbebetriebe, die stark verschmutztes Abwasser einleiten, für den Mehraufwand eine gesetzlich festgelegte Gebühr abhängig von der eingeleiteten Schmutzfracht. Die unterschiedlichen Abwassergebühren hängen also weniger vom Preis ab, den der Kanton den Gemeinden verrechnet, sondern in der Regel vom Investitionsbedarf der lokalen und regionalen Anlagen.
Drei Arten von Abwasser tim. Abwasser ist nicht gleich Abwasser. Das Abwasser wird in drei Arten unterteilt.
– Schmutzwasser: Dabei handelt es sich um verbrauchtes und verschmutztes Trinkund Brauchwasser; dieses fliesst permanent.
– Fremdwasser ist Wasser aus Drainagen, Brunnen oder undichten Kanälen; dessen Verbrauch ist schwankend. 70 bis 90 Prozent der Kosten entfallen auf das Schmutzund das Fremdwasser.
– Regenwasser ist der Niederschlagsabfluss von Dächern, Strassen und Plätzen und fliesst, verständlicherweise, nur bei Regen.
