Abstimmungen
17.09.2024 AbstimmungenBVG-Reform
Rente für Personen mit mehreren Jobs sichern!
Ich arbeite seit Jahren bei mehr als einem Arbeitgeber und bin somit in der zweiten Säule schlecht abgesichert. Denn bei jedem Job wird der sogenannte Koordinationsabzug von 25 725 Franken vom ...
BVG-Reform
Rente für Personen mit mehreren Jobs sichern!
Ich arbeite seit Jahren bei mehr als einem Arbeitgeber und bin somit in der zweiten Säule schlecht abgesichert. Denn bei jedem Job wird der sogenannte Koordinationsabzug von 25 725 Franken vom Lohn abgezogen. Das heisst, nur für den jeweils darüberliegenden Lohn werden Pensionskassenbeiträge abgeführt. Heute gilt bei Mehrfachbeschäftigten der Koordinationsabzug im BVG für jede Anstellung separat. Mit der BVG-Reform wird dieser Mechanismus angepasst.
Neu beträgt der Koordinationsabzug 20 Prozent des AHV-Versichertenlohns. Für eine gute Altersvorsorge kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob man einen oder mehrere Arbeitgeber hat. Diese Anpassung verbessert die Situation von Personen mit mehreren Arbeitsstellen und ermöglicht es ihnen zukünftig, mehr Altersguthaben anzusparen und somit besser auf die Rente vorbereitet zu sein. Deshalb sage ich überzeugt Ja zur BVG-Reform!
Svenja Pichler, Gemeinderätin Sissach
Pensionierte werden übergangen
Wer sich als langjähriger Arbeitnehmer-Vertreter im Verwaltungs-/Stiftungsrat einer Pensionskasse mit der BVG-Reform auseinandersetzt, fragt sich, wo der am Anfang ausgehandelte Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geblieben ist. Der Bundesrat hat diese sozialpartnerschaftliche Lösung übernommen und zur Zeit von Alain Berset zuhanden des Parlaments verabschiedet. Leider wussten die im National- und Ständerat vertretenen Versicherungs- und Bankenlobbyisten den ausgewogenen Antrag zu sabotieren.
Der vorgeschlagene Koordinationsabzug von 12 584 Franken zugunsten von Mehrfachbeschäftigten wie Tagesmüttern oder Putzfrauen wurde brutal auf 19 845 Franken erhöht. Somit bleiben vor allem viele Frauen weiterhin ohne Pensionskassenanschluss, das heisst ohne zweite Säule. Die neuste GFS-Umfrage zeugt von deren grosser Unzufriedenheit.
Auch die über 50-Jährigen beiderlei Geschlechts mit mittleren Löhnen wurden zu Verlierern gemacht. Weiter ging der überfällige Teuerungsausgleich beim beruflichen Zwangssparen schlicht vergessen. Darum schmelzen die Renten der Pensionierten mit der Inflation und den rasant steigenden Krankenkassenprämien seit mehr als 20 Jahren dahin. Eine Vertretung der Rentnerinnen und Rentner in den Stiftungsräten fehlt ebenfalls in der neu präsentierten Reform. Darum empfehlen wir zu dieser einseitigen «Arbeitgeber»- Vorlage ein klares Nein.
Werner Strüby, Reinach, ehemaliger Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (1998–2008) und dort Arbeitnehmer-Vertreter
Gesundheitsgesetz
Ärztestopp: Zürich mit Marschhalt
Herr Jourdan hat in einem Zeitungsinterview in den regionalen Medien von Anfang September die etwas naive Hoffnung geäussert, dass ein Zulassungsstopp dazu führe, dass sich angehende Ärzte für medizinische Disziplinen entschieden, in denen es noch nicht so viele Anbieter gebe, was sogar zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung führen könnte.
Ich befürchte, der Jungarzt wird in Zukunft seinen Berufswunsch weiterverfolgen und die Praxis dann in Kantonen eröffnen, die keine künstlichen Zulassungsstopps einführen. Das Baselbiet hätte das Nachsehen und unsere medizinische Versorgung würde leiden. Und das vom Regierungsrat erwähnte «Zahlengnusch» haben nicht die Gegner der Vorlage gemacht, sondern der Regierungsrat selbst.
2022 waren es acht medizinische Bereiche, in denen ein Überangebot bestanden haben soll. Jetzt sagt Jourdan, dass es dann nur zwei bis fünf Bereiche betreffen werde. Diese Schwankungen zeigen, wie unseriös die erhobenen Zahlen sind. Des Weiteren findet es der Regierungsrat «ein seltsames Staatsverständnis, wenn sich der Kanton Baselland dem Bundesgesetz verweigern würde». Aber genau das macht der Kanton Zürich. Der Kanton Zürich hat sich gegen einen Zu lassungsstopp bei Ärzten ausgesprochen. Er verzichtet auf die Umsetzung des Bundesgesetzes. Und zwar genau aus jenen Gründen, welche die Gegner der Vorlage auch in unserem Kanton vorbringen. So sagt die Zürcher Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli, dass es schlicht der falsche Zeitpunkt für einen künstlichen Zulassungsstopp sei. Vielleicht wäre es für einmal schlau, dem Beispiel Zürichs zu folgen und mit einem Nein am 22. September ebenfalls einen Marschhalt einzulegen.
Peter Riebli, Präsident SVP BL, Buckten
Naturpark
Welche Brille ist nötig, um einen Nutzen zu sehen?
Zum Artikel «Mehrwert durch Zusammenarbeit» in der «Volksstimme» vom 3. September, Seite 5
Als in der ganzen Welt herumgekommener, parteiloser Oberbaselbieter, Rentner und Kleinimker sehe ich das Projekt Naturpark als politische, teure, effekthascherische und nutzlose Zwängerei. Wer hat die «Parks von nationaler Bedeutung» erfunden? Wie immer einige profitierende Parlamentarier in Bern. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) von 1966 hat sich stark entwickelt und am Beispiel der «Tschudy Villa» in Sissach und vielen anderen «bürger- und besitztumplagenden Verdikten» sehen alle, in welche Richtung es dies tat. Im Jahr 2006, also in der Rieseneuphorie vor dem weltweiten Finanzkollaps (den es ja beim Staat nie geben kann) wurde aufgrund von Art. 23 und 26 NHG die Verordnung über «Pärke von nationaler Bedeutung» geboren und diese mit üppigen Bundesgeldern «angereizt» (schmackhaft gemacht).
Ob es heute noch sinnvoll ist, diese Millionen (Hälfte der jährlichen Parkkosten) ab unseren klammen Bundesfinanzen (und der Rest ab meinen Kantonsund Gemeindeabgaben) zu alimentieren, bei nachweislich keinem echten Nutzen, muss jeder Stimmbürger gut überlegen. Für etwas von uns Geld abzuschöpfen, nur weil der Bund dann auch die Hälfte zahlt, ist niedriges «Schnäppchendenken». Gut gemeint ist immer teuer, meist kurzlebig und eben nicht nachhaltig! Ich wohne beim «Obstgarten Farnsberg». Vom Jungbaum bis zu den Hunderten von abge storbenen Hochstamm-Strunks, alle bringen dem Besitzer Steuergeld, aber das meiste «Obst» bleibt ungenutzt hängen. Die hohen Zeiten der «Baselbieter Kirschen» sind längst vorbei, die Essigfliege hat hier ihr Paradies gefunden und weil im Juli für die Bienen auf den Wiesen tote Hose ist, bedienen sie sich an den verwahrlosten überreifen Kirschen und der Honig färbt sich rötlich. Wem nutzt ein solcher «Natur»-Park überhaupt? Ja, Ingenieurbüros werden viele Aufträge erhalten, für Vermessung, Kartierungen, Hinweisbeschilderung und vieles mehr. Man erwartet bald ein Label vom Bund und trinkt dann eben Eptinger Naturpark-Wasser, oh wie speziell!
Jakob Speiser, Gelterkinden
Chancen für die Forstwirtschaft und die Region
Seit Jahren bewirtschaften wir die Wälder des Baselbiets mit grosser Hingabe und dem Ziel, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Erfolg zu vereinen. Der «Naturpark Baselbiet» bietet nun neue Möglichkeiten, diese Vision zu stärken. Für die Forstwirtschaft und die regionale Zusammenarbeit ist dies eine einmalige Gelegenheit. Unsere Wälder sind wertvolle Lebensräume und Holzlieferanten. Sie prägen das Landschaftsbild und tragen zur Biodiversität und Lebensqualität bei. Der Naturpark fördert diese Werte gezielt und bietet langfristige Perspektiven, ohne die wirtschaftliche Nutzung zu beeinträchtigen.
Ein wesentlicher Vorteil des Naturparks ist die Vernetzung der Wertschöpfungskette: Forstbetriebe, Landwirte und Produktionsbetriebe können gemeinsam regionale Projekte entwickeln. Die Förderung von Holzprodukten aus den Wäldern der Region stärkt die lokale Wirtschaft. Heimische Hölzer sind ökologisch wertvoll und schaffen Arbeitsplätze. Der Naturpark ermöglicht es uns, diese Produkte besser zu vermarkten und sichtbar zu machen.
Auch die Biodiversität profitiert vom Naturpark. Die Pflege von Waldrändern und Biotopen ist entscheidend für den Erhalt von Lebensräumen. Mit der Unterstützung des Naturparks können wir diese Massnahmen ausbauen und besser absichern. Naturschutzprojekte werden gestärkt, und gleichzeitig kann die Waldwirtschaft vorangetrieben werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verbindung von Bildung und Forstwirtschaft. Der Naturpark bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, den Wald durch Exkursionen zu erleben und die Bedeutung der nachhaltigen Waldnutzung zu verstehen. Für die Forstbetriebe ist das eine Chance, Wissen weiterzugeben und das Verständnis für den Wald zu fördern.
Der «Naturpark Baselbiet» bringt zudem Fördergelder, die grössere Projekte ermöglichen, die sonst schwer finanzierbar wären. Dazu gehört auch die Stärkung der Wetschöpfungskette Holz. Der Naturpark schafft Anreize, lokale Ressourcen stärker zu nutzen und nachhaltige Lösungen zu fördern.
Für die Forstwirtschaft ist der Naturpark eine grosse Chance, unsere Wälder langfristig zu schützen, nachhaltig zu bewirtschaften und gleichzeitig wirtschaftliche Erfolge zu sichern. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Wirtschaftsbetrieben schafft Synergien, von denen alle profitieren.
Abschliessend lässt sich sagen: Der «Naturpark Baselbiet» ist ein Gewinn für die Region. Er stärkt sowohl den Naturschutz als auch die Wirtschaft. Für uns als Waldbewirtschafter bedeutet er eine nachhaltige Zukunft, in der wir unsere Wälder pflegen und den Menschen nutzen. Nutzen wir diese Gelegenheit, um das Baselbiet voranzubringen – für die Natur, die Menschen und kommende Generationen.
Simon Tschendlik, Landrat Grüne und Co-Geschäftsführer der Forstbetriebe Frenkentäler
Letzte Briefe
vs. Am Donnerstag publizieren wir die letzten Leserbriefe zu den Wahlen und Abstimmungen von diesem Sonntag.