Einen alten Zopf endlich abschneiden
In der Weltwirtschaftskrise im vorigen Jahrhundert hat der Bundesrat auf dem Wege von Notrecht 1934 die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts eingeführt. Wer jeweils Anfang Jahr die Steuererklärung ausfüllt, muss ...
Einen alten Zopf endlich abschneiden
In der Weltwirtschaftskrise im vorigen Jahrhundert hat der Bundesrat auf dem Wege von Notrecht 1934 die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts eingeführt. Wer jeweils Anfang Jahr die Steuererklärung ausfüllt, muss darum noch heute zusätzliche Belege einreichen, und die kantonalen Verwaltungen haben einen grösseren Kontrollaufwand.
Durch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sinkt der Anreiz, sich über einen langen Zeitraum hoch zu verschulden. Diesbezüglich sind die Schweizer Haushalte im internationa- len Vergleich absolute Spitzenreiter. Die Haus- und Wohneigentümer, die ihre Hypothek grösstenteils zurückbezahlt haben, werden durch die Reform entlastet. Es betrifft viele Pensionierte. Aber auch junge Familien sollen von einem Ersterwerberabzug profitieren. Das Parlament hat diesmal eine konsequente und ausgewogene Reform der Wohneigentumsbesteuerung erarbeitet. Darum können wir überzeugt Ja zur Abschaffung des alten Zopfs «Eigenmietwert» stimmen.
Werner Strüby, Reinach