Keine Möglichkeit gegen eigene Organspende?
Wer in der Schweiz ab 2027 nicht ausdrücklich widerspricht, gilt als Organspender. Offiziell (beim Bundesamt für Gesundheit) hiess es lange, dass für diesen Widerspruch eine E-ID benötigt wird. Seit ...
Keine Möglichkeit gegen eigene Organspende?
Wer in der Schweiz ab 2027 nicht ausdrücklich widerspricht, gilt als Organspender. Offiziell (beim Bundesamt für Gesundheit) hiess es lange, dass für diesen Widerspruch eine E-ID benötigt wird. Seit Ende August steht auf einmal «kann voraussichtlich verwendet werden». Damit hält sich das Bundesamt für Gesundheit die Tür definitiv offen, den Widerspruch künftig ausschliesslich über die E-ID laufen zu lassen. Was heisst das? Die versprochene «Freiwilligkeit» der E-ID gerät bereits vor deren Einführung ins Wanken. Wer seine Selbstbestimmung im Bereich Organspende wahren will, könnte am Ende gezwungen sein, die E-ID dafür benutzen zu müssen – so schnell wäre die Freiwilligkeit dann ein geplatzter Seifenblasentraum.
Die Einführung der E-ID in der Schweiz ist ein Schritt in Richtung umfassender Kontrolle. Mit der E-ID und der Abschaffung von Bargeld verlieren wir nicht nur unsere Anonymität, sondern auch das Recht auf ein analoges Leben in Freiheit. Deshalb Nein zum E-ID-Gesetz am 28. September!
Andrea Flückiger, Thal