Abstimmen aus dem Krankenbett
15.01.2026 BaselbietLandrat soll digitaler werden
Nach gescheiterten Stellvertreter-Modellen schlägt die Baselbieter Regierung vor, dass Landrätinnen und Landräte in Ausnahmefällen von zu Hause abstimmen können. Die Vorlage ist nun in der Vernehmlassung.
David ...
Landrat soll digitaler werden
Nach gescheiterten Stellvertreter-Modellen schlägt die Baselbieter Regierung vor, dass Landrätinnen und Landräte in Ausnahmefällen von zu Hause abstimmen können. Die Vorlage ist nun in der Vernehmlassung.
David Thommen
Nach Jahren des Ringens um Vertretungen für abwesende Parlamentarier schlägt der Regierungsrat einen neuen Weg ein: Statt Ersatzleute nachrücken zu lassen, sollen betroffene Landratsmitglieder in Härtefällen ihr Stimmrecht digital ausüben können. Die entsprechende Teilrevision des Landratsgesetzes wurde in die Vernehmlassung geschickt. Sie ist die Antwort auf zwei Motionen und der Versuch, einen jahrealten politischen Knoten zu durchschlagen.
Der Vorschlag ist eng gefasst. «Ratsmitglieder können in folgenden Fällen in Abwesenheit abstimmen», hält der Entwurf fest. Zugelassen sein soll dies erstens ab der achten Woche vor der Geburt bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs. Zweitens bei einer mindestens achtwöchigen, ärztlich attestierten Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall. «Das Ziel der Neuerung darf nicht sein, dass Ratsmitglieder […] zum digitalen Abstimmen gedrängt werden», schreibt die Regierung in ihrer Vorlage betont zur freiwilligen «kann»-Formulierung.
Die digitale Stimmabgabe soll ausdrücklich kein bequemer Ersatz für die Präsenz sein. Wer sie nutzt, gilt formal als nicht anwesend, erhält kein Sitzungsgeld und hat weder Rede- noch Antragsrecht. «Die Ausübung der übrigen Rechte der Ratsmitglieder setzt die Anwesenheit voraus», heisst es im Gesetzesentwurf. So wolle man verhindern, dass sich ein paralleler «virtueller Landrat» etabliere. Bei Krankheit oder Unfall ist die Möglichkeit zudem auf maximal sechs Monate begrenzt. Spätestens dann, so die Logik der Vorlage, sei ein Rücktritt zu prüfen, um Platz für ein voll einsatzfähiges Mitglied zu machen.
Gescheiterte Stellvertretung
Die aktuelle Vorlage ist das Resultat einer langen politischen Sackgasse. 2020 scheiterte eine Vorlage für eine physische Stellvertretungslösung nach teils erbitterten Debatten im Landrat. Die Idee, nicht direkt gewählte temporäre Ersatzmitglieder einzusetzen, stiess auf zu grosse demokratische Bedenken. Fünf Jahre später gaben dann zwei Motionen den Anstoss für den jetzt eingeschlagenen technischen Weg. Sie forderten explizit eine digitale Teilnahmemöglichkeit, wie sie der Kanton Basel-Stadt bereits kennt.
Allerdings übernimmt Baselland das baselstädtische Modell nicht vollständig. Deutlich betont die Regierung, dass man auf sogenannte «Joker-Tage» – also einige wenige freie Abwesenheitstage pro Legislatur – verzichte. Auch Vaterschaftsoder Adoptionsurlaub sind, da deutlich kürzer als die geforderte Mindestdauer von acht Wochen, nicht eingeschlossen. «Diese Lösung wurde von der Geschäftsleitung des Landrats in ihrer Stellungnahme und vom Landrat in der Debatte ausdrücklich abgelehnt», hält der Bericht zur Vorlage fest.
Die technische Umsetzung soll einfach und kostengünstig sein, indem auf bestehende Systeme gesetzt wird. «Die technischen Voraussetzungen sind dieselben wie im Kanton Basel-Stadt», so die Vorlage. Die bereits genutzte Abstimmungsanlage soll über eine Schnittstelle und eine App die sichere Stimmabgabe von extern ermöglichen. Die einmaligen Kosten für die Umsetzung werden auf rund 35 000 Franken veranschlagt.
Die Mitglieder selbst müssen für ein funktionierendes Gerät mit Webcam und stabiles Internet sorgen. Die Webcam sei notwendig, «da sie der Ratsleitung dazu dient, die digital abstimmenden Mitglieder zweifelsfrei zu identifizieren». Ein Risiko bleibt: Geht die Verbindung in dem entscheidenden Moment verloren, hat das abstimmende Parlamentsmitglied Pech: «Abstimmungen werden nicht wiederholt, wenn abwesende Ratsmitglieder ihre Stimmen aus technischen Gründen nicht abgeben konnten», lautet die Regel in der geplanten Geschäftsordnung.
Trotz strenger Regeln dürfte die Vorlage nicht unumstritten sein. Sie versucht einen Balanceakt zwischen zwei Prinzipien: der Inklusivität, die es gewählten Vertreterinnen in Ausnahmesituationen ermöglichen will, ihre Stimme weiter einzubringen, und dem Präsenzprinzip eines Parlaments, das auf Debatte und Austausch baut. Kritiker, insbesondere aus der SVP, sahen in der digitalen Teilnahme am Ratsbetrieb einen Dammbruch. Sie befürchten, dass die engen Gründe für die externe Teilnahme an den Sitzungen später ausgeweitet werden könnten.
Ob der jetzige Kompromissvorschlag den politischen Graben überbrücken kann, dürfte bereits die Vernehmlassung zeigen. Sie dauert bis zum 16. März.

