Das Strafgericht Baselland hat am Mittwoch einen 81-jährigen Mann aus dem Oberbaselbiet wegen Stalking zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Anklageschrift umfasst 122 Punkte zwischen September 2021 und Mai 2024 (die «Volksstimme» berichtete). Der ...
Das Strafgericht Baselland hat am Mittwoch einen 81-jährigen Mann aus dem Oberbaselbiet wegen Stalking zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Anklageschrift umfasst 122 Punkte zwischen September 2021 und Mai 2024 (die «Volksstimme» berichtete). Der Verurteilte hatte seiner Ex-Frau nachgestellt, sie belästigt und bedroht,und sie mit GPS-Tracker am Auto verfolgt. Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 3000 Franken. Für fünf Jahre darf sich der Mann den Geschädigten nicht näher als 200 Meter nähern. Allen Parteien muss er finanzielle Genugtuung in der Höhe von jeweils 1000 bis 2000 Franken leisten. vs.