7 von 16 Wika-Initiativen für ungültig erklärt
13.01.2026 BaselbietDer Landrat steht vor einer schwierigen Aufgabe
Bei sieben von 16 eingereichten Volksinitiativen der Wirtschaftskammer Baselland beantragt der Regierungsrat die vollständige oder teilweise Ungültigkeitserklärung. Hauptgründe sind Verstösse gegen Bundesrecht und ...
Der Landrat steht vor einer schwierigen Aufgabe
Bei sieben von 16 eingereichten Volksinitiativen der Wirtschaftskammer Baselland beantragt der Regierungsrat die vollständige oder teilweise Ungültigkeitserklärung. Hauptgründe sind Verstösse gegen Bundesrecht und Kompetenzprobleme.
Thomas Gubler
Eine ganze «Schwetti» Volksinitiativen hat die Wirtschaftskammer Baselland (Wika) im vergangenen Jahr eingereicht. 16 Sind es an der Zahl – formulierte Verfassungsinitiativen, formulierte Gesetzesinitiativen und nichtformulierte Initiativen –, welche die Wirtschaft in irgendeiner Form zum Thema haben. Gefordert werden steuerliche Entlastungen, Bürokratieabbau, aber auch neue Verkehrswege wie ein Tunnel zwischen Liestal und Arlesheim. Fünf Wika-Initiativen sind für übermorgen Donnerstag im Landrat zum Beschluss über die Rechtsgültigkeit traktandiert.
Fünf Unproblematische allerdings, die kaum zu Diskussionen Anlass geben dürften. Etwas, das zweifellos nicht für alle Volksbegehren der Wirtschaftskammer gelten dürfte; denn für nicht weniger als sieben der 16 beantragt der Regierungsrat dem Landrat nach Prüfung durch den Rechtsdienst, diese für ganz oder teilweise rechtsungültig zu erklären.
Da wäre als erste die formulierte Gesetzesinitiative «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung». Diese wird von Regierung und Rechtsdienst für rechtsungültig erachtet, weil sie gegen Bundesrecht verstösst, das vom kantonalen Recht die Festlegung einer Obergrenze der abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung fordert. Das Bundesgericht habe diese Begrenzung, die hier gerade fehlt, als zwingend erachtet.
«Verfassungswidrig»
Als rechtsungültig erklären soll der Landrat gemäss regierungsrätlichem Antrag ferner auch die formulierte Gesetzesinitiative «Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs», die Anreize für höhere Arbeitspensen bezweckt. Hier machen Regierung und Rechtsdienst geltend, dass der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt werde, wenn nicht auf die Einkommenshöhe, sondern allein auf das jeweilige Arbeitspensum abgestellt wird. «Verfassungs- und bundesrechtswidrig» lautet deshalb die juristische Diagnose.
Für teilweise rechtsungültig erklärt werden soll die formulierte Verfassungsinitiative «Fachkräfte aus Drittstaaten – Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen». Dieses Thema berührt klar das Bundesrecht. Entsprechend soll per Standesinitiative auf Bundesebene verlangt werden, dass Zulassungsbeschränkungen wie der Inländervorrang und die Höchstzahl für Berufsarten mit Fachkräftemangel abgebaut werden. Die Möglichkeit mit einer Volksinitiative die Einreichung einer Standesinitiative zu verlangen, ist laut Regierung in der Baselbieter Kantonsverfassung nicht vorgesehen.
Als rechtmässig erachtet wird indessen der zweite Teil des Begehrens, wonach sich die kantonalen Behörden auf Bundesebene dafür einsetzen sollen, die Zuwanderung zur Behebung des Fachkräftemangels zu fördern.
Ebenfalls für teilweise rechtsungültig zu erklären hätte der Landrat gemäss Antrag der Regierung die formulierte Verfassungsinitiative «Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen». Auch hier geht es um Bundesrecht, und auch hier stellt sich das Problem der Standesinitiative, mit der darauf hingewirkt werden soll, dass die fortgesetzte Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell attraktiv ist.
Steuern gehören in Verfassung
Ein anderes Problem stellt sich bei der formulierten Gesetzesinitiative «Duale Ausbildung mit Berufsbildungsfonds stärken». Diese fordert die Schaffung eines Berufsbildungsfonds, der durch Arbeitgeber gespeist werden soll, die nicht bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ausbildung erfüllen. Regierung und Rechtsdienst werten diese Abgaben als Steuer, dafür brauche es eine verfassungsmässige Grundlage. Das Anliegen kann nur mittels einer Verfassung- und nicht durch eine blosse Gesetzesrevision verwirklicht werden.
Kompetenzprobleme stellen sich für den Regierungsrat bei der formulierten Verfassungsinitiative «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private». Diese verlangt in einem ersten Passus, dass der Kanton die Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Private überträgt, «wenn diese die Aufgabe wirksamer und wirtschaftlicher erfüllen können» – was für sich allein noch unbedenklich ist.
Problematisch wird es indessen im zweiten Passus, wo per Standesinitiative eine Revision der Bundesverfassung verlangt werden soll mit dem Zweck, dass unabhängige Experten die Aufgaben des Bundes überprüfen sollen. Hierzu hält der Regierungsrat fest, dass mit einer kantonalen Volksinitiative nicht Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren des Bundes genommen werden könne. Zudem liege das Ergreifen einer Standesinitiative ausschliesslich in der Kompetenz des Landrats.
Offensichtlich rechtsungültig
Ebenfalls für teilweise rechtsungültig erklären soll der Landrat auf Antrag der Regierung die formulierte Gesetzesinitiative «Ernst machen mit der Bürokratie-Entlastung von KMU». Und zwar deshalb, weil das Volksbegehren unter anderem fordert, dass das KMU-Forum, ein von der Regierung gewähltes Beratungsgremium, gewisse Vorlagen im Landrat dem Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit unterstellen kann. Dieser Passus verstösst laut Regierung klar gegen die Kantonsverfassung.
Der Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, Christoph Buser, kann der Einschätzung wenig abgewinnen. «Wir haben den Eindruck, die Regierung macht auf beleidigte Leberwurst. Man will uns da zwei, drei Steine in den Weg legen», sagte Buser gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Denn damit Initiativen für ungültig erklärt werden könnten, müssten diese offensichtlich rechtsungültig sein. «Und das sehen wir nicht», sagte Buser.
Ob bei der Wirtschaftskammer bei dieser Initiativenfülle vielleicht doch die Sorgfalt etwas gelitten hat, wird sich weisen. Am Schluss entscheidet der Landrat, der das Gütesiegel der Rechtsgültigkeit erteilt.
Die Wirtschaftskammer hat im Übrigen schon unter Busers Vorgänger Hans Rudolf Gysin gern vom Mittel der Volksinitiative Gebrauch gemacht. Und nicht alle gelangten dabei zur Abstimmung, weil das Anliegen jeweils auf anderen Wegen verwirklicht werden konnte. Was die Rechtsgültigkeit betrifft, so hat es sich Gysin allerdings nicht einfach gemacht. Als beispielsweise Bedenken betreffend Einhaltung des Grundsatzes der Einheit der Materie bei seiner Zusammenarbeitsinitiative – einem Gegenprogramm zur Initiative der Grünen für die Wiedervereinigung von Basel-Stadt und Baselland – laut wurden, hat er die beiden Teile getrennt und zwei Initiativen daraus gemacht.
Die eine (Zusammenarbeit zwischen den Kantonen BL, BS, AG und JU) wurde vom Baselbieter Stimmvolk angenommen. Die andere (Vollkantonsinitiaitve) wurde schliesslich zurückgezogen.
