80,5 Millionen Franken werden nachbesteuert
sda. Bei der Baselbieter Steuerverwaltung sind im vergangenen Jahr 279 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden. Das sind elf mehr als 2022, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion mitteilt. Im Jahr ...
80,5 Millionen Franken werden nachbesteuert
sda. Bei der Baselbieter Steuerverwaltung sind im vergangenen Jahr 279 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden. Das sind elf mehr als 2022, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion mitteilt. Im Jahr 2021 waren es 392 Selbstanzeigen, 2020 deren 286 und 2019 lag die Zahl bei 463.
Die zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögen summieren sich auf 80,5 Millionen Franken, der grösste einzelne, zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 4,9 Millionen. Im Jahr zuvor belief sich das höchste unversteuerte Vermögen auf 156,6 Millionen Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelt es sich laut Mitteilung hauptsächlich um Bankkonten, Wertschriftendepots und ausländische Liegenschaften.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 479 straflose Selbstanzeigen erledigt. Im Vorjahr waren es 516 Fälle gewesen. Aus den Fällen im Jahr 2023 resultierten gemäss Mitteilung Nachsteuererträge in der Höhe von 4,2 Millionen Franken für den Kanton Baselland (Vorjahr: 7,6 Millionen) und 0,9 Millionen Franken (1,8 Millionen) für den Bund.
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie: Jeder und jede Steuerpflichtige kann einmalig eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen. Die Zahl der straflosen Selbstanzeigen ist im Baselbiet weiterhin rückläufig.