Wer sich beim türkischen Imbiss einen Döner oder Dürüm kauft, fragt sich allenfalls, woher das Fleisch stammt. Beim Gemüse und Brot kommen solche Gedanken kaum auf – ausser von Amtes wegen. Wie einem behördlichen Schreiben zu entnehmen ist, das in einem ...
Wer sich beim türkischen Imbiss einen Döner oder Dürüm kauft, fragt sich allenfalls, woher das Fleisch stammt. Beim Gemüse und Brot kommen solche Gedanken kaum auf – ausser von Amtes wegen. Wie einem behördlichen Schreiben zu entnehmen ist, das in einem Sissacher Imbiss ausgehängt wurde, muss der Betreiber die Herkunft seines Brotes nämlich deklarieren. So schreiben es die Lebensmittelkontrolleure des Kantons vor. Der Nachweis, aus welchem Land das Brot stammt, ist allerdings nur beim Dönerbrot erforderlich. Beim Dürümfladen entfällt er hingegen, da dieser als «Feinbackware» und nicht als «Brot» gilt. Na, dann: Guten Appetit, liebe Bürokratie!