Individualbesteuerung
13.02.2026 BRIEFEWarum sie systematisch richtig ist
Die Abstimmung über die Individualbesteuerung ist keine Grundsatzfrage über die Ehe, sondern über die Rolle des Staats. Es geht darum, ob der Staat Lebensmodelle steuerlich lenken oder die individuelle Verantwortung ...
Warum sie systematisch richtig ist
Die Abstimmung über die Individualbesteuerung ist keine Grundsatzfrage über die Ehe, sondern über die Rolle des Staats. Es geht darum, ob der Staat Lebensmodelle steuerlich lenken oder die individuelle Verantwortung ins Zentrum stellen soll.
Die Ehe ist im Grunde ein staatlicher Normvertrag für eine Beziehung – und nichts mehr. Dieser kann durch einen Ehevertrag angepasst werden. Genauso legitim ist es jedoch, eine Beziehung individuell zu regeln, etwa im Konkubinat. Nicht erklärbar ist, weshalb aus diesem Normvertrag automatisch finanzielle Voroder Nachteile entstehen, die bei anderen Lebensformen nicht existieren oder gar nicht möglich sind. Die Heiratsstrafe bei den Steuern ist dafür das bekannteste Beispiel.
Dass der Zivilstand über die Steuerbelastung entscheidet, widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Besteuert werden sollte das Einkommen des Einzelnen
– nicht die gewählte Lebensform. Die heutige Praxis schafft Fehlanreize, benachteiligt Zweitverdienende und macht private Entscheidungen unnötig kompliziert.
Die Individualbesteuerung setzt genau hier an. Sie trennt Steuerrecht und Partnerschaft und behandelt alle Erwerbstätigen gleich. Wer heiratet, soll dies aus persönlichen Gründen tun – nicht wegen steuerlicher Vorteile oder aus Angst vor Nachteilen.
Aus diesen Gründen ist es auch nicht wahr, dass es Kantone gibt, welche die Heiratsstrafe abgeschafft haben. Es gibt bloss Kantone, welche angepasste Steuer- sätze für verheiratete Paare haben. Dies kann in gewissen Fällen zu einer steuerlichen Bevorteilung führen, kann aber auch das Gegenteil bewirken. Auf individueller Ebene wurde damit das Steuersystem nur komplizierter und noch ungerechter.
Auch in anderen Bereichen besteht Korrekturbedarf, etwa bei der plafonierten Ehepaarrente in der AHV oder bei der Erbschaftssteuer für unverheiratete Paare. Die Individualbesteuerung ist kein Angriff auf die Ehe, sondern ein konsequenter Schritt zu mehr Fairness, Transparenz und Eigenverantwortung. Ein liberaler Staat schafft neutrale Rahmenbedingungen – und überlässt die Lebensgestaltung den Menschen.
Stefan Degen, Gelterkinden
