Individualbesteuerung
10.02.2026 BRIEFEWas für ein Bürokratiemonster
Ist es zum Lachen oder zum Weinen? Erinnern wir uns doch an die Wahlversprechen vor den letzten eidgenössischen Wahlen: Kandidatinnen und Kandidaten beinahe aller Parteien versprachen, der überbordenden Bürokratie ...
Was für ein Bürokratiemonster
Ist es zum Lachen oder zum Weinen? Erinnern wir uns doch an die Wahlversprechen vor den letzten eidgenössischen Wahlen: Kandidatinnen und Kandidaten beinahe aller Parteien versprachen, der überbordenden Bürokratie endlich den Kampf anzusagen. Und kaum drei Jahre danach wird uns vom Parlament ein Steuerpaket aufgetischt, welches das pure Gegenteil bewirkt.
Der Mehraufwand für Ehepaare ist nicht zu unterschätzen. Zwei Steuererklärungen unter Berücksichtigung der hälftigen Vermögenswerte. Wenn dann eine Liegenschaft vorhanden ist, wird es bereits kompliziert und noch komplizierter beim Besitz von Wertpapieren und/oder Goldmünzen. Wie soll denn das aufgeteilt werden, wenn der Ehemann als Aktionär einer Firma eingetragen ist? Müssen allfällige Dividenden auch gesplittet werden und der möglicherweise nicht als Aktionärin eingetragenen Gattin auf einem separaten Konto gutgeschrieben werden? Wie soll der Besitz zum Beispiel von fünf «Goldvreneli» steuermässig korrekt aufgeteilt werden?
Laut glaubhaften Schätzungen müssten bei einer Annahme dieser Vorlage schweizweit rund 1,7 Millionen (!) zusätzliche Steuererklärungen eingereicht und verarbeitet werden. Der Zusatzaufwand für Ehepaare ist das eine, der zusätzliche Aufwand für Treuhänder und vor allem für die Steuerverwaltungen dürfte ein Mass an Mehrarbeit verursachen, das nur mit massivem Stellenausbau der kantonalen Verwaltungen verarbeitet werden kann. Das Ganze nennt man in der Schweiz offenbar «Bürokratieabbau» … Ich sehe überhaupt keine Entlastung, weder für Ehepaare noch für die Steuerämter. Das Gegenteil ist der Fall.
Es ist deshalb ja auch nicht erstaunlich, dass 21 von 26 Kantonsregierungen die Vorlage ablehnen. Und mein Vertrauen in die kantonalen Regierungen ist diesbezüglich jedenfalls grösser, als das in die Mehrheit der Mitglieder des eidgenössischen Parlaments. Offenbar kann sich dessen Mehrheit nicht mehr an die Versprechungen vor drei Jahren erinnern. Oder hat das Kurzzeitgedächtnis wegen der Parlamentsarbeit derart gelitten? Ich lehne diese Vorlage jedenfalls ab.
Paul Hug, Ziefen
