EU-Politik
02.12.2025 BRIEFEFragwürdig ist für mich die EU-Unterwürfi gkeit
Replik auf das Interview «Ich finde diese Tendenz fragwürdig» mit Ständerätin Maya Graf in der «Volksstimme» vom 28. November, Seite 5
Ich möchte gerne auf ...
Fragwürdig ist für mich die EU-Unterwürfi gkeit
Replik auf das Interview «Ich finde diese Tendenz fragwürdig» mit Ständerätin Maya Graf in der «Volksstimme» vom 28. November, Seite 5
Ich möchte gerne auf die Ausführungen von Frau Maya Graf eingehen bezüglich der EU-Befürwortung. Ich bin sehr erstaunt, dass Sie als Biobäuerin «mit Überzeugung» diesen Unterwerfungsvertrag unterstützen können. Wenn man sich etwas eingehender, zum Beispiel mit der Lebensmittelverordnung, auseinandersetzt, dann müsste man spätestens – wenn man realisiert, dass auch die Bauernhöfe mit ihren Verkaufsläden und den Marktständen sehr einschneidend durch diesen Kontrollwahn der EU betroffen sind – Nein sagen zu diesem EU-Wahn. Die Bauern sind neu in diese Verordnung eingebunden, es müssen Lebensmittellabore eingerichtet werden, die der Bund durch die EU-Vorschriften verlangen wird. Es wird ein enormer zusätzlicher Bürokratismus verlangt, der durch den ohnehin vermutlich nicht sehr lukrativen Hofverkauf noch stärker geschmälert wird. Haben Sie, Frau Graf, diese Aspekte in den bäuerlichen Kreisen schon dargelegt und offen diskutiert?
Noch weniger Verständnis kann ich Ihnen entgegenbringen, wenn Sie in Ihrer Rolle als Kantonsvertreterin den Artikel 3 der Bundesverfassung nicht mehr angemessen vertreten wollen. Dieser legt nämlich fest, dass die Kantone souverän sind und nicht nur Befehlsempfänger des Bundes oder eben der EU. Somit stimmt Ihre Aussage nicht, dass die Demokratie gewahrt bleibt. Ich staune über Ihr Demokratieverständnis nochmals, wenn ich Ihre Aussage lese, dass bei einem Ständemehr die kleinen Kantone quasi ein Vetorecht hätten. Ob Sie wollen oder nicht, die Bundesverfassung muss auch und gerade für Sie als Parlamentarierin höchste Priorität haben. Sie haben bei der Vereidigung darauf geschworen!
Eigenartig finde ich auch Ihre Aussage, dass die Massnahmen kaum gravierende Folgen haben werden, und darauf hinweisen, wie diese EU-Vorschriften in den anderen Staaten nicht so streng umgesetzt werden. Auf der einen Seite wollen Sie uns weismachen, dass diese fälschlicherweise «Bilaterale III» genannten Verträge existenziell seien, und im gleichen Moment sagen Sie, dass man dies nicht so eng sehen müsse. Übrigens, haben Sie schon bemerkt, wie EU-Mitgliedsstaaten behandelt werden, die nicht nach der EU-Kommissionspfeife tanzen? Sprich: Ungarn, Tschechien, Belgien. Ja, sie werden unter Druck gesetzt und mit wirtschaftlichen Sanktionen auf die Spur gebracht!
Noch dies: Haben Sie sich einmal überlegt, ob diese EU überhaupt «demokratisch» genannt werden dürfte? Wenn man es nach schweizerischer Auffassung betrachtet, mit Sicherheit nein, denn die Spitze musste sich noch nie einer Wahl stellen. Abschliessend meine Bitte an Sie, Frau Graf: Lesen Sie diese Verträge vollständig durch und legen die Bundesverfassung, Ihren Arbeitsvertrag, daneben. Ich bin überzeugt, dass Sie als Schweizer Bürgerin zu einem anderen Entschluss kommen, als aus Sicht der Politikerin.
Hans Peter Altermatt, Itingen
