Abstimmung Eigenmietwert
16.09.2025 BRIEFEUnvollständige Frage auf dem Stimmzettel
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Frage auf dem Stimmzettel zur ersten Abstimmung vom 28. September lautet: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die ...
Unvollständige Frage auf dem Stimmzettel
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Frage auf dem Stimmzettel zur ersten Abstimmung vom 28. September lautet: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?» Das ist zwar insofern richtig, weil diese Frage zur Abstimmung gelangen musste. Wer, ausser vermutlich Zweitwohnungsbesitzende, ist nicht dafür, dass Zweitwohnungen besteuert werden können? Also selbstverständlich: Ja.
Damit wurde aber ein altes Anliegen der Bürgerlichen verknüpft, das mit den Zweitwohnungen überhaupt nichts zu tun hat und das für viele Hausbesitzende und solche, die es werden möchten, sehr grosse negative Auswirkungen haben kann. Die Frage müsste ehrlicherweise, mindestens als Zusatz, lauten: «Wollen Sie den Eigenmietwert auf Wohnungen, die von den Hausbesitzenden selbst bewohnt werden, und den Abzug für Hypothekarzinsen und Renovationskosten abschaffen?»
Klar ist dieser Eigenmietwertabzug eine Bevorzugung der Hausbesitzenden gegenüber den Mietenden. Aber viele können es sich nach diesem Systemwechsel nicht mehr leisten, ein Eigenheim zu erwerben. Vor allem Junge mit Kindern (u.a. wegen Kita-Kosten) können ihre Hypothek nicht in 10 Jahren so amortisieren, dass sie von den dann fälligen zusätzlichen Mehrsteuern nicht übermässig belastet werden. Ich bin mir fast sicher, dass viele junge Leute, die gerne ein eigenes Häuschen hätten, darauf verzichten werden, weil sie nicht wissen, ob sie es sich nach Ablauf der Abzugsfrist überhaupt noch leisten können. Zudem gibt es immer wieder Renovationskosten. Wenn man diese nicht steuerlich abziehen kann, werden sie vielleicht bis dann verschoben, wenn sie unbedingt gemacht werden müssen und dann um einiges mehr kosten.
Darum: Lesen Sie nicht nur die «falsche» Frage auf dem Stimmzettel, sondern überlegen Sie sich, was der eigentliche Inhalt dieser Abstimmung ist. Dann bleibt nur eines: Nein zu dieser Mogelpackung.
Kurt Häring, Sissach