BUBENDORF
18.07.2025 BubendorfSozialhilfebehörde: Rücktritt
Pierrette Rey hat ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde per Ende Juni bekannt gegeben. Die Sozialhilfebehörde sowie der Gemeinderat danken Pierrette Rey für ihren Einsatz zum Wohle der Einwohnerinnen und ...
Sozialhilfebehörde: Rücktritt
Pierrette Rey hat ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde per Ende Juni bekannt gegeben. Die Sozialhilfebehörde sowie der Gemeinderat danken Pierrette Rey für ihren Einsatz zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner von Bubendorf. Durch den Rücktritt wird eine Ersatzwahl notwendig. Der Gemeinderat legt die Ersatzwahl (Wahlbehörde: Gemeindekommission in Verbindung mit dem Gemeinderat) für den Rest der Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 auf die Gemeindekommissionssitzung am 13. August fest.
Schulrat: Ersatzwahl
Denise Hess teilte dem Gemeinderat per Ende 2024 ihren Rücktritt aus dem Schulrat Bubendorf mit. Nun teilte auch Barbara Reale dem Gemeinderat ihren Rücktritt aus dem Schulrat Bubendorf per Ende Oktober dieses Jahres mit. Der Schulrat sowie der Gemeinderat danken Denise Hess und Barbara Reale für ihren Einsatz zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner von Bubendorf. Der Gemeinderat hat entschieden, das Datum der Ersatzwahl auf Sonntag, 28. September, festzulegen. Wählbar sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner Bubendorfs.
Nachtparking-Bewilligung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Bubendorf das neue Nachtparkierungsreglement. Dieses besagt, dass für alle Motorfahrzeuge und Anhänger, die mehr als zwei Nächte pro Woche (Montag bis Sonntag) auf öffentlichem Grund parkieren, eine sogenannte Nachtparking-Bewilligung gelöst werden muss. Die Bewilligung kann via Nachtparking-Anmeldeformular über die Homepage der Gemeinde oder direkt am Schalter der Verwaltung beantragt werden. Die aktuellen Gebühren belaufen sich auf 50 Franken pro Monat. Falls dauerhaft oder temporär zu wenig eigene Parkplätze für das Auto vorhanden sind oder Besuch erwartet wird, soll vorgängig mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen werden. Die Gemeindeverwaltung hilft bei der Entscheidung, ob eine Nachtparking-Bewilligung gelöst werden muss oder nicht.