Geschütztes Kulturdenkmal am Rebhang
06.02.2024 ZiefenDas 1970 errichtete Wohnhaus fügt sich in die Natur ein
Das von Architekt Michael Alder für seine Patentante Hedwig Müller erbaute Doppeleinfamilienhaus am Sevogelweg 32 in Ziefen wurde unter Schutz gestellt. Der Grund: Alders ausserordentliche Leistungen als berühmter ...
Das 1970 errichtete Wohnhaus fügt sich in die Natur ein
Das von Architekt Michael Alder für seine Patentante Hedwig Müller erbaute Doppeleinfamilienhaus am Sevogelweg 32 in Ziefen wurde unter Schutz gestellt. Der Grund: Alders ausserordentliche Leistungen als berühmter Schweizer Architekt der Nachkriegszeit.
Willi Wenger
Das Wohnhaus am Ziefner Sevogelweg 32 ist unlängst durch den Regierungsrat unter Denkmalschutz gestellt und ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen worden. Es handelt sich um ein vor 54 Jahren erbautes ausdrucksstarkes Gebäude, das der weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte Architekt Michael Alder konzipiert hat. Getan hat er dies für seine vor drei Jahren im Alter von 102 Jahren verstorbene Patentante Hedwig Müller. Im östlichen Teil des Doppeleinfamilienhauses, das nicht unter Schutz steht, wohnte einst Alders Vater, der langjährige Dorfpfarrer Philipp Alder-Graf.
In Michael Alders Bau von 1970 flossen wichtige Fragestellungen seiner Arbeit als Architekt, Gründer und Dozent der damaligen Architekturabteilung der Ingenieurschule beider Basel in Muttenz, die ihn ein Leben lang beschäftigt haben: Die Beziehung zwischen Haus und Landschaft, die logische Konstruktion aus den primären Bauelementen und die Suche nach der einfachen Lösung für die Komplexität des Wohnens.
Bedeutender Architekt
Ebenso wichtig wie architektonische Fragen waren Alder die Bedürfnisse der Bewohnenden. Referenz hierfür war unter anderem das traditionelle Baselbieter Bauernhaus, das für verschiedene Generationen Raum für Arbeit und Wohnen bot, wie die Medienstelle der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) mitteilte. Alder erkannte die zeitlose Qualität von Material und Raumgefüge und stellte eine Verbindung zum konkreten Ort her. Alder, der zu den wichtigsten Schweizer Architekten der Nachkriegszeit zählte und der 1989 unter anderem den Architekturpreis von Salzburg (A) erhielt, hat letztlich dazu beigetragen, dass der Regierungsrat das westliche der beiden Wohnhäuser unter Schutz stellte.
Die Kantonsregierung tat dies zudem, weil die Eigentümerin des Hauses am Sevogelweg 32, Christine Dilschneider-Elmiger, der Unterschutzstellung positiv gegenüberstand. Aber: «Die Eigentümer des nebenstehenden Hauses am Sevogelweg 30, Stefan Hutmacher und Alina Thorner Hutmacher, strebten keine Unterschutzstellung an», sagt BUD-Mediensprecher Simon Rüttimann. Diese unterhalten aber einen guten Kontakt zur Kantonalen Denkmalpflege. Bei Fragen zur Renovation nehmen sie fachliche Beratung gerne an, so Rüttimann weiter.
Der durch den Regierungsrat nunmehr geschützte Baukörper erscheint als scharf geschnittenes und gleichzeitig durchlässiges Gitterwerk, das auf einer Betonplatte aufliegt. Die einschaligen Wandstücke und die Stützen sind in unverputzten Hohlbetonsteinen ausgeführt, die an den Ecken verfüllt wurden. Dank dem Prinzip der tragenden Aussenwände kann das Raumgefüge im Gebäudeinnern variabel ausgestaltet werden. Alle Aussenwände bestehen aus Sichtsteinen und sind weder aussen noch innen verputzt.
Das geschützte Gebäude im «südlichen Stil» – die Alders verbrachten ihre Ferien oft im Tessin – ist mit grosser Selbstverständlichkeit in die Ziefner Reben eingefügt.
Gesetzliche Vorschriften
en. Gemäss der Medienstelle der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion ist zum «Alder-Bau» festzuhalten: Bauliche Veränderungen sowie Restaurierungen aussen am Bau, im Innern und in den Aussenanlagen können mit dem Einverständnis und unter Aufsicht der Kantonalen Denkmalpflege vorgenommen werden.Gestützt auf Paragraf 12 des Gesetzes vom 9. April 1992 über den Denkmal- und Heimatschutz kann der Kanton im Interesse der Erhaltung des Kulturdenkmals einmalige Beiträge an Renovationen, Restaurierungen und Konservierungen gewähren.