Buben gehen nicht mehr zur Schule
26.09.2023 Bezirk Sissach, SissachMahnwache vor der Kesb wegen Masern-Impfung wird aufrechterhalten
Die von der Kesb Gelterkinden-Sissach angeordnete Masern-Impfung zweier Buben wurde noch nicht vollzogen. Die Brüder gehen zurzeit nicht zur Schule – aus Angst, von dort abgeholt und der Impfung zugeführt zu ...
Mahnwache vor der Kesb wegen Masern-Impfung wird aufrechterhalten
Die von der Kesb Gelterkinden-Sissach angeordnete Masern-Impfung zweier Buben wurde noch nicht vollzogen. Die Brüder gehen zurzeit nicht zur Schule – aus Angst, von dort abgeholt und der Impfung zugeführt zu werden.
Christian Horisberger
Vor zehn Tagen hat eine Protestaktion vor dem Sitz der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gelterkinden-Sissach im Bezirkshauptort für Aufsehen gesorgt. Auslöser war die von der Kesb angeordnete Masern-Impfung zweier Buben aus dem Oberbaselbiet. Nachdem sich die Eltern über die Impfung nicht einig wurden, hatte letztinstanzlich das Bundesgericht zugunsten der vom Vater gewünschten Impfung entschieden (die «Volksstimme» berichtete).
Die unter anderem mit einem Auftritt der «Freiheitstrychler» inszenierte «Mahnwache» mit 150 bis 200 Teilnehmenden fand am 15. September statt. An jenem Tag lief die Frist ab, in der die Mutter die Kinder impfen lassen sollte. Ansonsten drohe die Zwangsvollstreckung durch die Kesb.
Wie bereits mehrere Fristen zuvor, liess die Mutter auch diese verstreichen, ohne der Aufforderung der Behörde nachzukommen. Die beiden Buben im Alter von 9 und 11 Jahren seien nach wie vor nicht gegen die Masern geimpft worden, erklärt Marek Schäfer vom Verein PIU für Kinderschutz, der die Mutter der Buben in rechtlichen Dingen vertritt. PIU erachte die Verfügung der Kesb als nichtig, da die Kinder in der Sache nicht angehört worden seien, so Schäfer. Dies verstosse gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Ausserdem behauptet die Organisation, dass der Masern-Impfstoff eine krebserregende Substanz enthalte, weshalb das Präparat «ohne die Inkaufnahme einer akuten Gesundheitsgefährdung» nicht verimpft werden dürfe. Eine Zwangsimpfung wäre laut PIU ein «medizinisches Experiment». Dies alles hält der Verein in einem Sistierungsantrag beziehungsweise einem Wiedererwägungsgesuch fest, das er der Kesb nach Ablauf der Frist für die Impfung zugestellt hat.
Wie PIU-Sprecher Schäfer gegenüber der «Volksstimme» erklärt, würden die Kinder zurzeit nicht zur Schule gehen, da sie befürchteten, dort oder auf dem Schulweg von den Behörden abgefangen und der Impfung zugeführt zu werden. Deshalb fordere die Mutter von der Kesb eine Zusicherung, ihre Söhne während der Schule nicht zu behelligen. Desgleichen in der Zeit, wenn die Kinder Hobbys nachgehen oder sich bei ihrem Vater aufhalten.
«Betroffenen ist nicht geholfen»
Nachdem die Kesb während einer vollen Woche nicht auf Medienanfragen reagiert hatte, versandte sie am Freitag eine Stellungnahme zur Mahnwache. Darin rekapituliert die Behörde den Sachverhalt, den die Kindsmutter bereits öffentlich gemacht hat. Die Kesb hält darin fest, dass sie verpflichtet sei, die gerichtlichen Anordnungen durchzusetzen. Sie habe seit mehr als einem Jahr versucht, die Angelegenheit auf gütlichem Weg zu lösen, «bislang ist dies nicht gelungen».
Wie die Co-Präsidentinnen der Kesb in der Mitteilung schreiben, bedauern sie, dass dieser Einzelfall derart viel Aufmerksamkeit erhalte. Den Betroffenen sei damit nicht geholfen. Die Mitarbeitenden der Kesb würden ihren Aufgaben uneingeschränkt weiterhin nachgehen. Angaben zum weiteren Vorgehen macht die Behörde unter Berufung auf das Amtsgeheimnis nicht. Derweil halten einige Sympathisantinnen und Sympathisanten der Impfgegnerin weiterhin vor der Türe der Kesb die Stellung.