Ab in die Badi
21.07.2023 Bezirk LiestalGitterli feiert 90-Jahre-Jubiläum
Das vor neun Jahrzehnten eröffnete Gartenbad Gitterli in Liestal ist in seiner Beliebtheit ungebrochen. Als Paradebeispiel einer überkommunalen Nutzung dient auch das dem Gartenbad angegliederte Hallenbad, das vor 50 Jahren seiner Bestimmung ...
Gitterli feiert 90-Jahre-Jubiläum
Das vor neun Jahrzehnten eröffnete Gartenbad Gitterli in Liestal ist in seiner Beliebtheit ungebrochen. Als Paradebeispiel einer überkommunalen Nutzung dient auch das dem Gartenbad angegliederte Hallenbad, das vor 50 Jahren seiner Bestimmung übergeben wurde.
Willi Wenger
Im August 1933, nachdem die Liestaler Gemeindeversammlung zum Beginn des gleichen Jahres dem Kreditbegehren von 262 500 Franken für den Bau des Gartenbads Gitterli zugestimmt hatte, ist das damalige «Freibad» eröffnet worden. Es war nach Sissach (1932) das zweite Schwimmbad im Kanton oder eben das «Schwimmbi», wie die Liestaler ihr Bad liebevoll nennen. Es war ein weiterer Meilenstein in der (Sport-) Geschichte der Stadt Liestal, die bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts «schickliche Badeplätze», und zwar gesondert für die männliche und weibliche Schuljugend, etwa im «Kessel» in der Ergolz, oder beim Zusammenfluss von Frenke und Ergolz, zur Verfügung stellte. Das Baden in Fliessgewässern war in jener Zeit vielfach das Mass aller Dinge.
Viele Jahrzehnte später, Anfang der 1930er-Jahre, hat der Gemeinderat dann «Pflöcke» eingeschlagen. Er tat dies aus der Erkenntnis heraus, dass die «positive Wirkung des Badesports auf den menschlichen Organismus» gegeben sei, aber auch der Tatsache wegen, dass die 1863 entstandene städtische Badeanstalt am Standort des heutigen Werkhofs den hygienischen Ansprüchen in keiner Weise mehr genügte.
Gewerbe profitierte vom Bau
Im Gebiet Gitterli sollte ein Freibad entstehen, das den Ansprüchen der damaligen Zeit gerecht sein sollte. Erstellt worden ist ein Schwimmbecken von 18 mal 50 Meter; das Nichtschwimmerbecken wies eine Breite von 12 Metern auf. Profitiert vom Bau hat dabei damals das stark unter der Wirtschaftskrise leidende Gewerbe, denn alle Arbeiten wurden von Hand ausgeführt. Chronist Hanspeter Meyer hält dazu in der Jubiläumsschrift zum 90-Jahre-Jubiläum fest, dass auf diese Weise während längerer Zeit 40 Arbeitslose bei einem Stundenlohn von 1.08 Franken beschäftigt werden konnten. Schon im August konnte so die Eröffnung gefeiert werden. Die Zuversicht war bei der Behörde enorm, wurden doch bei einer Druckerei 90 000 Rollenbillette sowie 73 000 Abonnementsbillete für Gesamtkosten von 369.50 Franken gedruckt.
Heute hat das Gitterlibad nichts von seiner Attraktivität verloren. Im Gegenteil. Das im Jahr 1973 eröffnete Hallenbad ist ein unverzichtbares Element im Ensemble der Gesamtanlage. Ende 1970 erfolgte quasi der offizielle Startschuss für diesen Bau, für den die «Gmäini» ohne Gegenstimme 4,6 Millionen Franken bewilligt hatte. Dennoch: Dieser Betrag reichte nicht aus. Gekostet hat die Infrastruktur aufgrund der enormen Bauteuerung letztlich 6,6 Millionen Franken.
Deutliches Ja zum Hallenbad
Dass in Liestal ein Hallenbad gebaut wurde, ist auch den Schulen zu verdanken, die ein solches gewünscht haben. Einer der Initianten war Waffenplatzkommandant Oberst René Huber, der mit seinen Rekrutenschulen ebenfalls den Schwimmunterricht pflegte. Der in Sissach aufgewachsene Liestaler Fritz Epple (98), ab 1984 während zehn Jahren als Stadtrat Vorsteher der Bäder, sagt zur «Volksstimme», dass das damalige deutliche Ja zum Hallenbad mit über 70 Prozent auch ein Dank an jene Personen gewesen sei, die sich mit Herzblut für dieses Projekt eingesetzt haben. Epple ergänzt, dass er froh und dankbar sei, dass sich das Hallenbad heute vollständig etabliert habe. Er denkt in diesem Zusammenhang an mehrere frühere erfolgreiche Unterschriftenaktionen gegen diverse politische Abbruch- und Schliessungsmanöver. Um seine Existenz immer wieder kämpfen musste das Hallenbad auch deshalb, weil seine erwiesene positive Zentrumsfunktion von profitierenden Gemeinden zu wenig unterstützt wurde, so Epple im Gespräch.
Seit Anfang 2001 führt die im November 2000 gegründete Sport- und Volksbad Gitterli AG die (defizitäre) Anlage. Sie tut dies erfolgreich, auch wenn sie gelegentlich anspruchsvolle Phasen zu meistern hat, beziehungsweise auf Unterstützung von aussen, etwa durch die Hauptaktionärin, die Stadt Liestal, angewiesen ist. Diese stellt den unverzichtbaren Pfeiler des Unternehmens dar, aber auch die umliegenden Gemeinden Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hölstein, Lausen, Lupsingen, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg und Ziefen sowie die Dornecker Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon als Minderheitsaktionäre sind Geldgeber.
Neben der Stadt ist auch die Bürgergemeinde Liestal eine gern gesehene substanzielle Unterstützerin des Bads – wie auch der Kanton Baselland, der gemäss Thomas Beugger, dem Leiter des kantonalen Sportamts, in den 2000er-Jahren unter anderem aus dem kantonalen Sportanlagen-Konzept Kasak über 3 Millionen Franken an die Sanierung und Erweiterung der beiden Bäder beisteuerte.
Was läuft im Jubiläumsjahr?
en. Im Jubiläumsjahr werden bis Ende Saison eine breite Palette von Veranstaltungen geboten. So am Wochenende, wo zum zweiten Mal die «Raiffeisen»-Zeltnacht stattfinden wird. Eine Woche später finden ein Open-Air-Kino sowie eine Disco und Beachparty statt. Am 12. und 13. August steigt schliesslich das Gitterlibad-Fest, ehe am 25. August der Jubiläumsabend über die Bühne gehen wird. Anfang September runden die Jubiläumstage die Saison ab, zu Eintrittspreisen wie damals bei der Eröffnung, nämlich für 40 Rappen für Erwachsene und 15 Rappen für Kinder.
Zusätzlich finden bis Ende August einige kleinere Konzerte von lokalen Musikerinnen und Musikern im Festzelt im Gartenbad statt.
Mehr Informationen sind auf www.gitterlibad.ch zu finden.
Vorschriften vom 14. Juni 1933
en. Für den Betrieb des Gartenbads wurden «strenge» Vorschriften erlassen. So unter anderem:
– «Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
– Ausdrücklich verboten ist:
Entkleiden auf offenem Platz, herfür sind die Kabinen oder Buchten zu benützen; Spucken auf den Boden oder in das Wasser; Belästigen anderer Badegäste durch Spritzen, Lärmen, Umherjagen auf den Ruhewiesen und unanständiges Betragen.
– Es wird absolut verlangt, dass vor dem Eintritt in die Wasserbassins die Aborte und die Douchen benützt werden. Das Abseifen in den Wasserbassins ist ausdrücklich verboten.
– Männer und Knaben haben engmaschige Badehosen mit Beinansatz zu tragen, wünschenswert sind Badekostüme. Dreieckshosen, sogenannte Schwimmhosen, sind ausdrücklich verboten.
– Frauen und Mädchen haben kleidsame, anständige Badekostüme zu tragen.
– Die Badekleider dürfen nicht in den Bassins, sondern müssen in den Trögen vor den Kabinen gewaschen werden.»