Gemeinsame Wasserversorgung kommt
31.03.2023 Arboldswil, Lampenberg, Bezirk Waldenburg, BaselbietArboldswil und Lampenberg spannen künftig zusammen
Diese Woche haben die Gemeindeversammlungen in Arboldswil und Lampenberg jeweils einstimmig die Statuten des Zweckverbands der neuen gemeinsamen «Wasserversorgung zum Gugger» gutgeheissen, die 2025 ihren Betrieb aufnehmen ...
Arboldswil und Lampenberg spannen künftig zusammen
Diese Woche haben die Gemeindeversammlungen in Arboldswil und Lampenberg jeweils einstimmig die Statuten des Zweckverbands der neuen gemeinsamen «Wasserversorgung zum Gugger» gutgeheissen, die 2025 ihren Betrieb aufnehmen soll.
Paul Aenishänslin
Bisher haben die Gemeinden Arboldswil und Lampenberg ihr Trinkwasser von der Wasserversorgung Waldenburgertal (WVW AG) bezogen, die sich aber jetzt in Auflösung befindet. Darum musste für die beiden Gemeinden, die selbst nicht über ausreichende Trinkwasserquellen verfügen, eine neue Lösung her. Sie wurde gefunden mit dem Anschluss an die Wasserversorgung Hölstein, der vom neuen Pumpwerk Oberfeld aus erfolgt.
Zur Umsetzung braucht es noch eine neue Leitung Oberfeld–Klusfeld und ein neues Pumpwerk Klusfeld, ferner sind verschiedene Anlagen der WVW AG zu übernehmen. Zudem müssen in beiden Gemeinden verschiedene Einzelhöfe an die neue gemeinsame Wasserversorgung angeschlossen werden. Die beiden Gemeinden können die Finanzierung der Anlagen und des Betriebs je hälftig teilen. Beide Gemeinden benötigen das Reservoir Gugger für ihre Trinkwasserversorgung. Mit dem neuen Anschluss werde man künftig über eine hohe Versorgungssicherheit mit qualitativ gutem Trinkwasser verfügen, zu einem guten Lieferpreis und tiefen Betriebskosten, dies auf der Basis einer verlässlichen Partnerschaft, wie an den «Gmäinis» erläutert wurde.
Wasserpreis wird ansteigen
Als ersten wichtigen Schritt in diese gemeinsame Trinkwasser-Zukunft haben die Einwohnergemeindeversammlungen (EGV) von Arboldswil am Montag und von Lampenberg am Mittwoch je einstimmig die Statuten des Zweckverbands der neuen gemeinsamen «Wasserversorgung zum Gugger» genehmigt. Im Juni werden die EGV dann je über die Kreditanträge zu entscheiden haben, um das gemeinsame Projekt per 1. Januar 2025 umzusetzen. Es wird mit Kosten von 345 000 Franken oder weniger, nach Abzug eines Liquidationsertrags, für die Übernahme der bestehenden WVW-Anlagen gerechnet und mit Investitionen von 1,1 Millionen Franken abzüglich eines allfälligen Kantonsbeitrags, für beide Gemeinden zusammen. Opposition gegen das Projekt gab es in Arboldswil und Lampenberg an den Versammlungen keine.
Einziger Wermutstropfen: Der Preis pro Kubikmeter Trinkwasser, der an die Einwohner dieser beiden höher gelegenen Gemeinden geliefert wird, dürfte wesentlich höher liegen als jener in Talgemeinden mit eigenen ausreichenden Trinkwasservorkommen. Er dürfte etwa 4 bis 5 Franken pro Kubikmeter betragen, bei einem Wasserlieferpreis von etwa 3.10 Franken pro Kubikmeter. Damit wird der Preis aber immer noch tiefer sein, als wenn die beiden Gemeinden beim WVW verbleiben würden, wo grosse Investitionen angestanden wären.
Stille Wahl kommt nicht nur gut an
An der EGV in Lampenberg gaben noch andere Themen zu diskutieren. Der Gemeinderat unter der Leitung von Charlotte Gaugler hatte per 1. Januar 2024 Änderungen an der Gemeindeordnung vorgeschlagen, nämlich die Möglichkeit von stillen Wahlen, sofern es nur einen Kandidaten für ein Amt gibt, und die Schaffung eines Präsidiums und Vizepräsidiums für die Gemeindeversammlungen, wie es bereits Laufen als einzige Gemeinde im Baselbiet kennt. Gegen beide Vorschläge gab es an der Versammlung gewissen Widerstand.
Gegen die Einführung stiller Wahlen wurde ins Feld geführt, dass damit die direkte Demokratie beeinträchtigt werde. Die Gemeindepräsidentin begründete die beantragte Neuerung unter anderem damit, dass unnötige, kostspielige Urnengänge vermieden würden. Bei der Abstimmung über diesen Antrag gab es 13 Stimmbürger, welche die stillen Wahlen in der revidierten Gemeindeordnung nicht vorsehen wollten, und 26 Stimmbürger, die dafür stimmten.
Für die Schaffung eines Präsidiums beziehungsweise Vizepräsidiums zur Leitung der Gemeindeversammlungen führte die Gemeindepräsidentin ins Feld, dass dies eine Entlastung für die betreffende Person sei, da diese selbst an der Einwohnergemeindeversammlung Sachgeschäfte aus den Ressorts vertrete, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die Hauptbegründung jedoch war, dass es künftig immer schwieriger werde, Personen zu finden, die sich aufgrund der Versammlungsleitung das Präsidum einer Gemeinde zutrauen.
Ein Stimmbürger fand jedoch, diese Neuerung sei verfrüht und noch nicht spruchreif, umso mehr, als ausser Laufen noch keine Baselbieter Gemeinde so etwas eingeführt habe. Ein anderer Stimmbürger meinte, in einer so kleinen Gemeinde wie Lampenberg würden mit dieser Neuerung nur unnötige Mehrkosten entstehen, und ferner könne ja der Gemeinderat, wie gerade auch an dieser EGV demonstriert, einzelne Sachthemen auf verschiedene Gemeinderatsmitglieder verteilen und eines dieser Mitglieder mit dem Tagespräsidium betrauen.
In der Abstimmung über den entsprechenden Antrag gab es 20 Ja und 19 Nein, bei 3 Enthaltungen. Damit kommt es vorläufig zu keinem Gemeindeversammlungspräsidium beziehungsweise Vizepräsidium in Lampenberg. In der Gesamtabstimmung passierte die revidierte Gemeindeordnung, mit dieser einen Änderung gegenüber dem Vorschlag des Gemeinderats, mit 41 Ja, einem Nein und einer Enthaltung.