Die Personalkommission des Baselbieter Landrats stellt sich hinter den von der Regierung vorgeschlagenen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 2,5 Prozent. Ein Antrag auf einen höheren Ausgleich wurde abgelehnt, wie aus dem gestern veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht. Der ...
Die Personalkommission des Baselbieter Landrats stellt sich hinter den von der Regierung vorgeschlagenen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 2,5 Prozent. Ein Antrag auf einen höheren Ausgleich wurde abgelehnt, wie aus dem gestern veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht. Der Ausgleich hat für den Kanton jährliche Mehrausgaben von 16,2 Millionen Franken zur Folge. Nicht einberechnet ist der Mehraufwand für die Spitäler und Gemeinden mit eigenen Personalreglementen, die unter einem «starken autonomen Nachvollzugsdruck» stehen, wie es im Kommissionsbericht heisst. Die 2,5 Prozent Teuerungsausgleich waren innerhalb der Kommission umstritten. Eine Minderheit stellte sich hinter die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP), die einen Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent forderte. Das Argument dafür: Die Berechnung über 24 Monate hinweg würde die aktuelle starke Teuerung und damit den Kaufkraftverlust nicht auffangen. Dazu komme, dass die ansteigenden Krankenkassenprämien nicht Teil des Warenkorbs des Landesindex der Konsumentenpreise seien, der dem Kanton als Berechnungsgrundlage diene. Der Antrag auf einen Teuerungsausgleich von 3,3 Prozent wurde schliesslich mit 4 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung aber knapp abgelehnt. So beantragt die Personalkommission dem Landrat, einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent zu bewilligen. sda.