Pädophiler soll ins Gefängnis
15.11.2022 Baselbiet, Justiz, PolizeiAngeklagter ist mehrfach vorbestraft
Einer stationären therapeutischen Behandlung unterziehen soll sich ein 70-jähriger Pädophiler, der am Freitag vor dem Baselbieter Strafgericht stand. Zudem lautet der Strafantrag des Staatsanwalts auf 21 Monate Haft. Das Urteil soll in einigen Tagen ...
Angeklagter ist mehrfach vorbestraft
Einer stationären therapeutischen Behandlung unterziehen soll sich ein 70-jähriger Pädophiler, der am Freitag vor dem Baselbieter Strafgericht stand. Zudem lautet der Strafantrag des Staatsanwalts auf 21 Monate Haft. Das Urteil soll in einigen Tagen gefällt werden.
Thomas Immoos
An der Verhandlung vor dem Strafgericht stellte sich am Freitag heraus, dass der 70-jährige Mann bereits mehrfach vorbestraft ist. Allerdings waren die Vorstrafen inzwischen gelöscht worden. Vorgeworfen wird dem Mann, sich mehrfach an Kindern vergangen zu haben.
Vor dem Strafgericht in Muttenz ging es um einen Fall, der rund 20 Jahre zurückliegt. Damals soll der Mann mehrfach seinen sechs- bis neunjährigen Göttibub missbraucht haben. In einem zweiten Fall von 2019 hat er ein neunjähriges Mädchen an sich gedrückt und unsittlich an der Brust berührt.
Vor Gericht zeigte sich der Mann «erstaunt und beeindruckt», wie detailliert sich der inzwischen 30-jährige Göttibub an die weit zurückliegenden Taten erinnert. Er bestritt diese Taten denn auch nicht. Allerdings relativierte er diese auch nach intensivem Nachbohren der Gerichtspräsidentin Monika Grange erheblich: «Es war alles spielerisch», sagte er. Der Bub habe selber Spass daran gehabt und sei auch neugierig gewesen, sagte er.
In der weiteren Befragung äusserte er sogar sein Unverständnis darüber, dass in unserer Gesellschaft sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern schädlich sein sollen. Beim «Schösselen» und «Schmüselen» könne man doch nicht von sexuellen Handlungen sprechen, argumentierte er. Allerdings blieb er eine Antwort schuldig, als er gefragt wurde, warum man sich und das Kind dazu nackt ausziehen müsse.
Der inzwischen 70-jährige Mann hat fünf einschlägige Vorstrafen zwischen 1987 und 2007. Wären die Vorfälle mit seinem Göttibub schon früher bekannt gewesen, so wären die Strafen damals deutlicher ausgefallen, zeigte sich die Richterin überzeugt. Der Göttibub hat den Mann erst 2019 angezeigt.
Die psychiatrische Gutachterin hielt vor Gericht zudem fest, dass das Gutachten eines früheren Psychiaters eine Fehldiagnose gewesen war. Dieser war davon ausgegangen, dass es sich beim Missbrauch von Kindern um Kompensationshandlungen gehandelt habe, da der Täter bei Frauen nicht erfolgreich war. Die Gutachterin hielt aber fest, dass der Mann «kernpädophil» sei. Sie empfahl eindringlich eine stationäre Behandlung, da von dem Mann wegen des hohen Rückfallrisikos weiterhin eine Gefahr ausgehe. Es spreche auch nicht für ihn, dass er seine Taten zwar einräume, aber bagatellisiere: «Er ist nicht einsichtig.»
Während er den Missbrauch an seinem Göttibub zugab, stritt er den Vorwurf ab, das neunjährige Mädchen in einem Laden unsittlich berührt und ihm mehrfach aufgelauert zu haben.
Hohes Rückfallrisiko
Der Staatsanwalt liess keinen Zweifel daran, dass die Taten sich so zugetragen haben, wie sie in der Anklageschrift festgehalten wurden. Der Mann habe die Berührung der Brüste provoziert, indem er eine Situation geschaffen habe, um sich dem Mädchen von hinten nähern zu können. Dass er gesagt habe, er könne das Mädchen gar nicht an den Brüsten berührt haben, da es keine Brüste habe, sei fragwürdig. Woher er denn wisse, dass es keine Brüste habe, wo er es doch nicht berührt habe, fragte der Staatsanwalt rhetorisch. Er beantragte eine Haftstrafe von 21 Monaten, die zugunsten einer stationären therapeutischen Behandlung aufzuschieben ist. Zudem soll ihm seine Nebentätigkeit, die ihm Kontakte mit Kindern ermöglicht, lebenslänglich verboten werden. Dem Göttibub hat er eine Genugtuung von 6000 Franken zu leisten; der Betrag erhöht sich wegen Zinsen seit den Taten auf 12 000 Franken. Ebenso soll der Täter die Verfahrenskosten tragen.
Der Verteidiger hob in seinem Plädoyer hervor, dass sein Mandant geständig sei – jedenfalls was den Missbrauch des Göttibuben angeht. Hingegen habe sich der Vorfall mit dem Mädchen anders zugetragen: Der Mann habe das Mädchen an der Hüfte gehalten, damit es einen Gegenstand hinter einem Möbel besser hervorklauben konnte. Der Anwalt beantragte eine Strafe von zwölf Monaten (einschliesslich ambulanter Therapie). Auf ein Berufsverbot sei zu verzichten. Seinem Mandanten sei zudem ein Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Das Urteil wird kommende Woche gefällt.