Kosten für Krankenkasse abzugsfähig?
28.10.2022 BaselbietSVP lanciert neue Volksinitiative
Die Kosten für die Krankenkassenprämien sollen bei den Steuern abzugsfähig werden: Dies verlangt die Baselbieter SVP mit einer Volksinitiative. Für Kanton und Gemeinden würde ein Ja einiges an Mindereinnahmen ...
SVP lanciert neue Volksinitiative
Die Kosten für die Krankenkassenprämien sollen bei den Steuern abzugsfähig werden: Dies verlangt die Baselbieter SVP mit einer Volksinitiative. Für Kanton und Gemeinden würde ein Ja einiges an Mindereinnahmen bedeuten.
David Thommen
Zum Wahlkampfauftakt lanciert die Baselbieter SVP eine Initiative, die seit der Bekanntgabe der abermals stark steigenden Krankenkassenprämien einen wunden Punkt treffen dürfte: Um für eine Entlastung zu sorgen, will die SVP die selbst getragenen Kosten für die obligatorische Grundversicherung bei der Staatssteuer abzugsfähig machen. Beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden können heute nur die selbst getragenen effektiven Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind. Überdies ist bislang ein – allerdings eher geringfügiger – Pauschalabzug für Versicherungen möglich.
«Mittelstand in Bedrängnis»
Der Kanton hat die Initiative der SVP soeben vorgeprüft und für formell rechtsgültig erklärt, wie einer Publikation im gestrigen Amtsblatt zu entnehmen ist. «Wir fangen noch diesen Monat mit der Unterschriftensammlung an», sagt Landrat und SVP-Fraktionschef Peter Riebli (Buckten) auf Anfrage. Die Initiative solle zügig eingereicht und zur Abstimmung gebracht werden.
Riebli: «Die Krankenkassenprämien haben mittlerweile eine Höhe erreicht, die den Mittelstand in Bedrängnis bringt.» Der Politik gelinge es seit Jahren nicht, für eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu sorgen. Daher müsse nun gehandelt werden: «Der Mittelstand ist ja nicht nur durch die erneut höheren Prämien direkt betroffen, sondern muss zusätzlich via Steuern auch die Prämienverbilligung für die weniger begüterten Einwohnerinnen und Einwohner mitfinanzieren.»
Die Prämien für die Grundversicherung in der Höhe von mehreren Tausend Franken pro Person sollen von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern genau so abgezogen werden können, wie sie anfallen. Also abzüglich allfälliger Prämienbeihilfen und unabhängig davon, welche Franchise gewählt wurde oder ob man bei einer teuren oder günstigen Kasse versichert ist. Riebli: «Wir haben diskutiert, ob von einer mittleren Richtprämie ausgegangen werden sollte, doch das würde zu kompliziert.»
Regierung und Landrat hätten nun immer noch die Möglichkeit, ein solches Modell im Rahmen eines Gegenvorschlags einzubringen. Dass die Einwohnerinnen und Einwohner künftig teurere Krankenkassen wählten, um Steuern zu sparen, glaubt Riebli nicht: «Die Ausgaben wären ja immer noch deutlich höher als die Einsparung.» Der Ansporn, zu einer günstigen Kasse zu wechseln, entfalle also nicht.
Höhere Prämien, tiefere Steuern
Ein Ja zur Initiative würde in einem ersten Schritt einer generellen Steuersenkung gleichkommen. Später würden die Steuereinnahmen für Staat und Kanton automatisch weiter schwinden, sollten die Krankenkassenprämien – und damit die Steuerabzüge – in den kommenden Jahren weiter steigen. Wie hoch die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden im Jahr nach der Annahme der Initiative wären, kann Riebli nicht beziffern, da es dazu noch keine konkreten Berechnungen gebe. Ist von einem zumindest mittleren zweistelligen Millionenbetrag jährlich auszugehen? «Darauf könnte es hinauslaufen», so der SVP-Fraktionschef.
Bereits ein Ja zur Reform der Vermögenssteuer, über die im November abgestimmt wird, würde Kanton und Gemeinden Einnahmen von mehr als 40 Millionen Franken entziehen – und jetzt auch noch die neue SVP-Initiative: Geht das der öffentlichen Hand nicht langsam an die Substanz? Riebli relativiert: «Es ist im Baselbiet so oder so bereits eine weitere Reform der Einkommenssteuer geplant, die den Mittelstand entlasten soll.» Die Prämienabzugs-Initiative könne als eine teilweise Vorwegnahme dieser anstehenden Reform betrachtet werden. Der Kanton könne sich dies leisten: «Für die kommenden Jahre wird mit hohen Überschüssen bei der Staatsrechnung gerechnet.»
Dass die öffentliche Hand nach einer Zustimmung zur neuen SVP-Initiative Sparprogramme lancieren müsste, «erkenne ich nicht», sagt Riebli. Aber ohnehin solle sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränken: Nicht der Kantonshaushalt solle wachsen, sondern den Einwohnerinnen und Einwohnern solle mehr Geld übrig bleiben, was wiederum der Wirtschaft zugute komme.
Die SVP Baselland zeigt in einem gestern verbreiteten Communiqué auf, dass dank dem Prämienabzug die Steuereinsparung für Steuerpflichtige «beträchtlich» sei, wie es heisst. Eine vierköpfige Familie aus Liestal, bei welcher beide Partner arbeiten und die es auf ein steuerbares Einkommen von 90 000 Franken bringt, würde bei Kantons- und Gemeindesteuern jährlich um rund 1800 Franken entlastet.
Wie eine Auflistung der eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt, gibt es den von der SVP verlangten Abzug zumindest im Kanton Fribourg. In weiteren Kantonen laufen Diskussionen, so wird in Zürich Ende November über eine Initiative der SVP abgestimmt, die einen höheren Pauschalabzug fordert.
In Basel-Stadt ist im Jahr 2019 eine Volksinitiative der CVP, die derjenigen der Baselbieter SVP stark ähnelt, an der Urne äusserst knapp gescheitert. Nur 91 Stimmen fehlten. Mittlerweile hat die heutige «Mitte» auf parlamentarischem Weg einen neuen Anlauf genommen und brachte eine entsprechende Motion im Grossen Rat knapp durch. Die Regierung ist nun verpflichtet, eine Vorlage auszuarbeiten. Regierung und Ratslinke hatten sich wegen der drohenden hohen Steuerausfälle gegen das Anliegen gewehrt.
Keine Begeisterung von linker Seite gibt es erwartungsgemäss auch im Baselbiet: «Wir werden das SVP-Anliegen in dieser Form nicht unterstützen», sagt SP-Parteipräsidentin Miriam Locher in einer ersten Reaktion. Von dieser Steuerabzugsmöglichkeit profitierten vor allem gut Verdienende, was der falsche Ansatz sei. Der richtige Weg sei die Erhöhung der Prämienverbilligung. Locher verweist auf die von der SP Schweiz eingereichte Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien». Die sogenannte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss.
Noch nicht zur neuen SVP-Initiative äussern wollte sich gestern der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte).