Hängepartie beim Eigenmietwert
30.09.2022 BaselbietDer Landrat sistiert die Revision – Zuwarten auf einen Entscheid aus Bern
Der Landrat wartet mit der Anpassung der Eigenmietwerte zu. Die Vorlage wird um zwei Jahre oder bis zu einem Entscheid über die Abschaffung der Eigenmietwerte auf Bundesebene ...
Der Landrat sistiert die Revision – Zuwarten auf einen Entscheid aus Bern
Der Landrat wartet mit der Anpassung der Eigenmietwerte zu. Die Vorlage wird um zwei Jahre oder bis zu einem Entscheid über die Abschaffung der Eigenmietwerte auf Bundesebene sistiert.
sda./tho. Das Kantonsparlament folgte mit 53 zu 24 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag auf Sistierung der Vorlage seiner vorberatenden Finanzkommission. Diese hatte vorgeschlagen, mit der Anpassung der kantonalen Vorschriften zuzuwarten, da es auf eidgenössischer Ebene bald zu einer Abschaffung des Eigenmietwerts kommen könnte.
Hintergrund für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Eigenmietwerts ist ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2017. Das Gericht rügte den Kanton Baselland damals, dass er in manchen Fällen den Eigenmietwert von selbst genutztem Wohneigentum zu tief ansetze. Dieser müsse zwingend mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen.
Der Regierungsrat schlug dem Landrat daher eine Erhebung unter anderem der Wohnfläche und der Anzahl Zimmer von Wohnungen und Häusern vor, um den Eigenmietwert im Einzelfall genauer berechnen zu können. Im Landrat war gestern zu hören, dass es bei rund 10 000 von 67 000 Gebäuden mit Wohnnutzung eine Korrektur geben könnte.
Nationalrat vertagt Beratung
Bei der Diskussion im Landrat wurde gestern allerdings nur am Rand inhaltlich über die Vorlage diskutiert. Vielmehr ging es darum, wie sinnvoll es ist, zum jetzigen Zeitpunkt eine Revision zu beschliessen. Denn die meisten Fraktionen bezeichneten es als wahrscheinlich, dass in den eidgenössischen Räten bald schon ein Entscheid darüber gefällt wird, ob der Eigenmietwert grundsätzlich abgeschafft werden soll. Diese Forderung taucht in der Politik seit Jahren in hoher Kadenz auf und wurde just auch gestern wieder im Nationalrat diskutiert. Beschlossen wurde jedoch noch nichts: Die grosse Kammer entschied, die Abschaffung des Eigenmietwerts noch nicht zu beraten, sondern das Geschäft auf eine Zusatzrunde zurück in die Kommission zu schicken – verknüpft mit dem Auftrag, dass bis Ende 2023 Entscheide gefällt sein müssen.
Die Fraktionen von SVP, FDP und Mitte/GLP sprachen sich im Landrat dafür aus, die kantonale Vorlage zurückzustellen. Sie waren sich einig, dass eine Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil im Baselbiet zwar erfolgen müsse, doch der Aufwand dafür sei nicht angemessen, falls der Eigenmietwert vom Bundesparlament tatsächlich bald abgeschafft werde. Ein Zuwarten um zwei Jahre sei angemessen, hiess es. Es gehe bei der Sistierung um eine «Verfahrensoptimierung», sagte Rolf Blatter (FDP). «Im vorauseilenden Gehorsam» bereits vor einem Entscheid auf eidgenössischer Ebene Daten zum Wohneigentum im Baselbiet zu erheben, ergebe keinen Sinn.
Einzig die SP wehrte sich nach Kräften gegen eine Sistierung. Fraktionssprecherin Ronja Jansen sagte, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, das Urteil des Bundesgerichts umzusetzen: «Wir sind fünf Jahre später hier und es ist noch immer nichts passiert – diese Verzögerung ist schon peinlich genug», sagte Jansen. Weitere Vertreter der SP unterstellten, dass die bürgerliche Gegenseite lediglich die Gelegenheit nutzen wolle, um höhere Eigenmietwerte für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer weiter hinauszuzögern – und ihnen damit höhere Steuerrechnungen zu ersparen. Die Fraktion Grüne/EVP wollte die Vorlage um nur ein Jahr aussetzen, fand damit aber keine Mehrheit.