Umstrittene Steuervorlage
26.08.2022 BaselbietVermögende sollen entlastet werden
tho. Die vom Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) vorgelegte Vermögensteuerreform stösst bei der vorberatenden Landratskommission auf Zustimmung – erwartungsgemäss aber nicht auf ungeteilte: Die ...
Vermögende sollen entlastet werden
tho. Die vom Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) vorgelegte Vermögensteuerreform stösst bei der vorberatenden Landratskommission auf Zustimmung – erwartungsgemäss aber nicht auf ungeteilte: Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, der Steuersenkungsvorlage zuzustimmen.
Lauber begründet die Reform damit, dass das Baselbiet bei hohen Vermögen im interkantonalen Vergleich eine «Steuerhölle» sei. Dank der Entlastung könne es gelingen, dass sich wieder vermehrt Wohlhabende hier niederlassen, was zu insgesamt höheren Einnahmen führe.
Bestandteil des Pakets ist, dass die nun im Baselbiet geltenden, speziell tiefen Steuerwerte für Wertschriften abgeschafft werden. Dies allerdings führt in einem ersten Schritt zu höheren Steuereinnahmen. Deshalb beantragt Lauber eine generelle Senkung des Vermögenssteuertarifs sowie eine Erhöhung der Steuerfreibeträge. Unter dem Strich sollen Mindereinnahme beim Kanton von 27 Millionen Franken jährlich resultieren, auf Gemeindeebene sind es nochmals 15 Millionen Franken. Die Gemeinden setzten sich in der Vernehmlassung erfolgreich dagegen zur Wehr: Lauber lenkte ein und will nun den Gemeinden jährlich 9,5 Millionen Franken via Finanzausgleich zurückerstatten.
In der Finanzkommission wurde die Abschaffung der speziellen Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften begrüsst. Hingegen wurde von Vertreterinnen und Vertretern der Ratslinken gefordert, dass die Reform ertragsneutral ausfallen solle. Von bürgerlicher Seite wiederum wurde verlangt, dass sich Baselland im Steuerwettbewerb noch besser positioniert. Beides blieb chancenlos.
Nach der Behandlung im Landrat kommt die Vorlage so gut wie sicher am 27. November an die Urne. Eine Volksabstimmung könnte nur bei einer Zustimmung mit Vierfünftelmehrheit im Parlament vermieden werden. Damit ist nicht zu rechnen.