Beschwerden gegen Tempo 30 abgewiesen
26.08.2022 Baselbiet, Politiksda./vs. Im vergangenen Herbst hat der Baselbieter Regierungsrat neue Kriterien für die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen definiert. Aus mehreren Gemeinden gingen beim Kanton entsprechende Anträge ein. Unter anderem aus den Leimental-Gemeinden Bottmingen, Oberwil und ...
sda./vs. Im vergangenen Herbst hat der Baselbieter Regierungsrat neue Kriterien für die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen definiert. Aus mehreren Gemeinden gingen beim Kanton entsprechende Anträge ein. Unter anderem aus den Leimental-Gemeinden Bottmingen, Oberwil und Therwil. Für mehr Verkehrssicherheit und einen besseren Lärmschutz für die Anwohner solle an ausgewählten Stellen anstatt 50 nur noch 30 Stundenkilometer schnell gefahren werden dürfen.
Die Sicherheits- (SID) und Bauund Umweltschutzdirektion (BUD) bewilligten Temporeduktionen auf sechs Kantonsstrassenabschnitten in Bottmingen, Oberwil und Therwil mit einer Gesamtdistanz von 1,3 Kilometern. Dagegen reichten die Automobilverbände ACS, TCS sowie vier Einzelpersonen Beschwerde ein. Alle sechs hat der Regierungsrat nun abgewiesen. Die SID und die BUD hätten die Temporeduktionen auf drei verkehrstechnische Gutachten gestützt und mit der Lärmverminderung begründet, heisst es in einer Mitteilung der Regierung. In den Gutachten habe in nachvollziehbarer Art und Weise aufgezeigt werden können, dass «Tempo 30 auf den betroffenen Strassenabschnitten zweck- und verhältnismässig ist».
Der Regierungsrat habe bei seinem Entscheid insbesondere berücksichtigt, dass es auf den kurzen Abschnitten kaum Ausweichverkehr in Wohnquartieren geben werde und die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr sehr gering seien. Verbesserungen seien nicht nur bei Lärm, sondern auch bei Verkehrssicherheit und Raumqualität zu erwarten.
Da es sich bei der Verkehrsanordnung um eine reine Vollzugsaufgabe handle, habe es keiner vorgängigen Volksabstimmung bedurft, was die Beschwerdeführer bemängelt hatten.
Bundesrat senkt Hürde
In diesem Zusammenhang: Diese Woche hat der Bundesrat beschlossen, dass Gemeinden ab 2023 kein Gutachten mehr erstellen müssen, um auf Quartierstrassen Tempo 30 anzuordnen. Damit baut er bürokratische Hürden ab und vereinfacht die Schaffung von Tempo-30-Zonen. Zudem räumt er den Behörden mehr Ermessensspielraum ein: Sie können Tempo 30 neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität einführen.
Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts soll auch in Zukunft grundsätzlich Tempo 50 gelten, bekräftigt der Bundesrat. Und es müssten auch weiterhin die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen beachtet werden. Damit werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.