700 Franken Schulgeld für ein Kind
15.07.2022 ZunzgenVier Lehrkräfte für zwölf Kinder an zwei Standorten
ch. Die Zunzger Lerngruppe im Wohnhaus von Daniel Krieg (siehe nebenstehenden Artikel) ist dem Anfang Juni gegründeten «Verein für gemeinschaftliches Lernen GeZu» (für ...
Vier Lehrkräfte für zwölf Kinder an zwei Standorten
ch. Die Zunzger Lerngruppe im Wohnhaus von Daniel Krieg (siehe nebenstehenden Artikel) ist dem Anfang Juni gegründeten «Verein für gemeinschaftliches Lernen GeZu» (für Gelterkinden-Zunzgen) angegliedert. Der vom 39-jährigen Holzbauingenieur Beat Ruch präsidierte Verein trägt zudem die Verantwortung für eine zweite Lerngruppe in Gelterkinden. Über den Verein mit aktuell 22 Aktivmitgliedern werden unter anderem Verträge abgeschlossen und das Personal angestellt.
An den beiden Standorten werden ab Mitte August je sechs Schülerinnen und Schüler unterrichtet: Kindergarten und Unterstufe in Zunzgen, 3. bis 6. Klasse in Gelterkinden. Für beide Gruppen hat der Verein je zwei Lehrerinnen eingestellt, die über die vom Kanton geforderten stufengerechten Diplome verfügen. Die Anzahl Lektionen der Lerngruppen richtet sich ebenso wie die Lernziele nach den Vorgaben des Kantons.
Geplant ist eine Ganztagesschule, an einem Tag in der Woche soll der Unterricht jeweils ausserhalb des Klassenzimmers stattfinden, mit den Kindern von Gelterkinden und Zunzgen gemeinsam.
Mit monatlich 700 Franken für ein Kind und 1200 für zwei ist das Schulgeld, gemessen an einer Privatschule, eher tief angesetzt. Möglich ist dies laut Präsident Beat Ruch nur dank des Entgegenkommens der Lehrkräfte bei den Löhnen, moderater Miete, ehrenamtlicher Tätigkeit von Vereinsmitgliedern, sowie der Beschaffung zusätzlicher Mittel durch den Trägerverein mit speziellen Aktivitäten. Ruch hofft, dass in den Lerngruppen künftig die maximal zulässigen acht Kinder unterrichtet werden können, womit bei fast identischen Ausgaben deutlich höhere Einnahmen generiert werden können. Dies in erster Linie, um die Lehrkräfte angemessen entlöhnen zu können.
Allerdings: Schülerinnen und Schüler dürfen während des Schuljahrs nicht von der öffentlichen in die private Schulung wechseln. Hingegen ist ein Wechsel in die umgekehrte Richtung jederzeit möglich.