Tschudy-Villa
26.04.2022 GesellschaftParallelen zum Bohnyhaus-Abbruch
Zum Artikel «1998: Gemeinderat liess Haus nach Teileinsturz abbrechen» in der «Volksstimme» vom 22. April, Seite 3
Der illegale, klammheimliche Abbruch der Villa Tschudy in Sissach hat in mir schmerzliche ...
Parallelen zum Bohnyhaus-Abbruch
Zum Artikel «1998: Gemeinderat liess Haus nach Teileinsturz abbrechen» in der «Volksstimme» vom 22. April, Seite 3
Der illegale, klammheimliche Abbruch der Villa Tschudy in Sissach hat in mir schmerzliche Erinnerungen an die Zerstörung des Bohnyhauses in Zunzgen geweckt.
Kurz nach Aufnahme der Bauarbeiten stürzte die östliche Brandmauer des Ökonomiegebäudes ein. Dass dies geschehen konnte, war nicht einfach «Schicksal», sondern es fehlten eindeutig die erforderlichen, üblichen Sicherheitsvorkehrungen.
Dieser Zwischenfall hätte aber noch lange nicht den Totalabbruch des Gebäudekomplexes bedeuten müssen. Die Mauer hätte wieder aufgebaut und das Ökonomiegebäude weiter umgebaut werden können. Was anschliessend geschah, war reine Willkür. Der damalige Gemeindepräsident Thomas Fiechter liess den grossen Bagger auffahren und befahl dem Maschinisten, eine martialische «Bausubstanz-Untersuchung» vorzunehmen. Dies geschah, indem der Bagger seine Schaufel an der Nordost-Ecke des Wohnhauses über dem 1. Stock ansetzte und die Fassadenpartie eindrückte. Das Haus wurde arg beschädigt, aber eine Einsturzgefahr bestand nicht.
Die unmittelbar aufgebotene Denkmalpflege und das Bauinspektorat verfügten ein Abbruchverbot. Am folgenden Morgen sollte eine Besprechung über das weitere Vorgehen an Ort stattfinden. Doch beim Eintreffen um 8.15 Uhr fanden die Amtsvertreter nur noch eine Ruine vor. Der Gemeinderat hatte gegen Treu und Glauben den Befehl zum Abriss gegeben. Trotz dieses kriminellen Akts hätte auch dieser böswillig verursachte Schaden mit geringem Aufwand wieder behoben werden können.
Mit der illegalen Zerstörung handelte der Gemeinderat nicht nur in schändlicher Weise gegenüber der Behörde, sondern auch der Mehrheit der Einwohnerschaft, die dem Projekt, der Rettung des 400 Jahre alten, denkmalgeschützten Bohnyhauses als einen der markantesten Flecken des Zunzger Ortsbildes, zugestimmt hatte!
Dass der Interviewte gegenüber dem Reporter nun hämisch lachend erzählt, wie er trotz Strafanzeige mit erdrückender Beweislast, ohne einen Franken zu zahlen davongekommen sei, ist mir heute noch ein Rätsel. Es ist leider anzunehmen, dass er auch heute noch auf seine Untat richtig stolz ist.
Seine Darstellung entspricht nicht der Wahrheit. Durch sein forsches Handeln bewirkte er drei Sachen: Er zerstörte unseren Dorfkern massiv für immer, er konnte durch sein unverfrorenes Verhalten schliesslich doch noch seinen Willen, einen Neubau zu schaffen, durchsetzen und schliesslich verursachte er durch die Neuplanung der Gemeindeverwaltung zusätzliche Kosten und einen wesentlichen Zeitverzug.
Hans Frech-Schweizer, Zunzgen