Kanton plant Gesetzesänderung
sda. An Baselbieter Gemeindeversammlungen sollen künftig abgelehnte Vorlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies will der Baselbieter Regierungsrat, der gestern eine entsprechende Gesetzesrevision in die ...
Kanton plant Gesetzesänderung
sda. An Baselbieter Gemeindeversammlungen sollen künftig abgelehnte Vorlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies will der Baselbieter Regierungsrat, der gestern eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben hat. Mit der Gesetzesänderung können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einer bestimmten Zahl an Unterschriften erreichen, dass die ganze Gemeinde über einen Antrag, den die Gemeindeversammlung abgelehnt hatte, an der Urne abstimmen darf.
Diese Abstimmungsmöglichkeit entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichts, und ein solches fakultatives Referendum hätten auch andere Kantone schon eingeführt, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Künftig sollen Angestellte der Gemeinden zudem in alle Behördenämter wählbar sein. Bislang dürfen sie nur in den Gemeinderat gewählt werden, nicht aber in weitere Gemeindebehörden wie Schulrat, Sozialhilfe oder Baubewilligungsbehörde. Für den Baselbieter Regierungsrat ist «nicht einsichtig», weshalb teilbeschäftigte Gemeindeangestellte nur in den Gemeinderat wählbar seien, nicht aber in andere Ämter der jeweiligen Gemeinde. Für eine solche Doppelfunktion der Gemeindeangestellten benötigt es in Zukunft die Bewilligung durch den Regierungsrat.
Gemeinde mit eigener PUK
Auch sieht diese Teilrevision vor, dass Gemeinden eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen dürfen. Für diese Aufgabe würde der Kanton die Mitglieder der gemeindeeigenen Geschäftsprüfungskommission (GPK) ausbilden. Auch ein Handbuch für die Praxis will der Kanton erarbeiten. Der kommunalen PUK soll es «im Einzelfall» auch erlaubt sein, externe Hilfe einzuholen.