Der Weg zur erfolgreichen Integration
28.04.2022 RegionReplik auf den Meinungsbeitrag «Revidiertes Sozialhilfegesetz ist veraltet» in der «Volksstimme» vom 14. April, Seite 8
Wie erfreulich: Ein Sozialhilfegesetz, das uns Jugendliche und junge Erwachsene bei der Erstausbildung unterstützt!
Wie uns ...
Replik auf den Meinungsbeitrag «Revidiertes Sozialhilfegesetz ist veraltet» in der «Volksstimme» vom 14. April, Seite 8
Wie erfreulich: Ein Sozialhilfegesetz, das uns Jugendliche und junge Erwachsene bei der Erstausbildung unterstützt!
Wie uns allen bekannt ist, ist eine gute Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsalltag essenziell und muss auch bedürftigen jungen Menschen offenstehen. Das kantonale Sozialamt ermöglicht mit dem revidierten Sozialhilfegesetz eine Basis für eine moderne und innovative Sozialhilfe. So regelt die Sozialhilfe neu nicht nur die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Erstausbildung und schützt damit zukünftige Generationen vor der Abhängigkeit vom Staat und vor Armut, sondern die Ausbildung soll neu den Fähigkeiten der jungen Menschen angepasst sein. Somit werden auch Kostenübernahmen für höhere, länger dauernde Ausbildungen möglich, was einen erzwungenen, möglichst raschen Berufseinstieg mit geringeren Berufsaussichten verhindert. Für den künftigen Erhalt des Wirtschaftsstandorts beider Basel sind junge, gut ausgebildete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sehr wichtig und dieser Aspekt des revidierten Sozialhilfegesetzes besonders unterstützenswert.
Auch andere Sozialhilfebezüger in Ausbildung und auf Arbeitssuche werden neuerdings mit einem Motivationszuschuss von 100 Franken pro Monat entlöhnt und die Gemeinden können an Personen, die ein Beschäftigungsprogramm besuchen, einen monatlichen Zuschuss von 80 Franken ausrichten.
Nicht nur den künftigen Arbeitnehmern, sondern auch den potenziellen Arbeitgebern kommt das neue Sozialhilfegesetz entgegen: Die Gemeinden können die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers übernehmen, wenn dieser eine Person aus der Sozialhilfe anstellt, um dessen fehlende Arbeitserfahrung auszugleichen. Der Effekt ist eine aktive Integration, anstelle passiver Verwaltung von Menschen ohne Arbeit.
Um einen Generationenausgleich zu schaffen, verdreifacht dieses neue Gesetz den Vermögensfreibetrag für Personen über dem 55. Altersjahr auf 25 000 Franken pro Einzelperson. Das ist wichtig, denn ältere Menschen sollen nicht ihr gesamtes angespartes Kapital veräussern müssen, wenn sie bereits zeitlebens Beiträge geleistet haben.
Ein weiteres Novum dieses Gesetzes ist der sogenannte Langzeitabzug: Personen, die mehr als zwei Jahre von der Sozialhilfe leben, müssen einen Abzug von 40 Franken pro Monat erdulden, denn die Wahrscheinlichkeit einer Ablösung von der Sozialhilfe verringert sich nach zwei Jahren Bezugsdauer merklich. Das Ziel des Sozialhilfebezugs ist eine möglichst rasche Reintegration in den Arbeitsmarkt mit diversen Anreizen (siehe Textanfang). Sich in der Sozialhilfe «einzurichten», soll verhindert werden. Natürlich sind hiervon vulnerable Personen wie Kinder, Mütter mit Kleinkindern, Personen in Ausbildung und so weiter ausgenommen.
Kurzum: Das neue Sozialhilfegesetz belohnt Motivation, es schafft Anreize zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt und unterstützt die Sozialhilfebezüger in ihren unterschiedlichen Lebensstadien.
Deswegen muss am 15. Mai Ja zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes gestimmt werden!
Sarah Regez, Vorstandsmitglied JSVP BL, Sissach