Aus zwei soll eins werden
01.04.2022 Bezirk Liestal, Fusion, Gemeinden, LausenZusammenschluss von Einwohner- und Bürgergemeinde auf gutem Weg
«Endlich», ist man geneigt zu sagen. Nachdem auch die Einwohnergemeinde zugestimmt hat, steht einer Fusion zwischen der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Lausen nichts mehr im Weg – fast.
Sander van ...
Zusammenschluss von Einwohner- und Bürgergemeinde auf gutem Weg
«Endlich», ist man geneigt zu sagen. Nachdem auch die Einwohnergemeinde zugestimmt hat, steht einer Fusion zwischen der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Lausen nichts mehr im Weg – fast.
Sander van Riemsdijk
Was eine lange Vorlaufzeit hatte, könnte jetzt nach fast drei Jahren zu einem Abschluss kommen. Eine der letzten Hürden zur Fusion der Einwohner- mit der Bürgergemeinde wurde an der Lausner Einwohnergemeindeversammlung (EGV) vom Mittwoch mit 47 Ja gegen eine Neinstimme locker übersprungen. Widerstand war im Vorfeld der Versammlung nicht erwartet worden. Die Bürgergemeinde hatte dem Zusammenschluss mit der Einwohnergemeinde bereits an einer ausserordentlichen Versammlung vom 31. August 2021 mit grossem Mehr zugestimmt. Dieser Beschluss unterstand dem obligatorischen Referendum. An der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit mit 196 Ja- zu 42 Nein-Stimmen dann problemlos geschafft, wie Gemeinde- und Bürgerratspräsident Peter Aerni berichtete.
Die letzte Hürde, die es nun noch zu überwinden gilt, ist die Abstimmung der Einwohner und Einwohnerinnen an der Urne vom 15. Mai, da der Beschluss der EGV ebenfalls dem obligatorischen Referendum untersteht. Diese Abstimmung entscheidet dann darüber, ob der Zusammenschluss, bei dem es sich um eine «sachliche Frage der Vernunft» handle, wie es der Gemeinderat formuliert, zu einem Happy End führt.
Argumente, die für den Zusammenschluss sprechen, wurden an der Versammlung von Gemeinderat Andreas Schmidt detailliert aufgelistet. Gross verändern wird sich für das Dorf nicht viel, da der Gemeinderat bereits seit Langem gleichzeitig die Funktion als Bürgerrat innehat. Auch Traditionsanlässe wie der Banntag werden weitergeführt und das Lausner Bürgerrecht, über das neu die Einwohnergemeindeversammlung befindet, bleibt unangetastet und wird von einer neuen Kommission erledigt.
Nach der Einstellung des eigenen Forstbetriebs wird die Bewirtschaftung der Lausner Waldungen durch den Forstbetrieb der Bürgergemeinde Liestal weitergeführt. Der neu zu schaffende Waldfonds wird unter anderem für die Waldbewirtschaftung eingesetzt.
Quartierplan «Stutz» abgelehnt
Kompliziert und unverständlich in der Formulierung seien die Informationen zur Revision des Teilzonenplans in Zusammenhang mit dem Quartierplan «Stutz». Dies war ein viel gehörtes Argument für die Zurückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat. Bedenken darüber, dass das Verhältnis zwischen bewohnten Flächen und Freiflächen nicht mehr stimmen werde, wo die Grenzen des Bauwachstums für das 5700-Seelen-Dorf künftig liegen und ob das Vorgehen rechtens sei, waren andere.
Gemeinderat Daniel Muehlentaler hatte vergeblich versucht, im Zusammenhang mit einem zwischenzeitlichen Wechsel der Grundeigentümerschaft des Areals mit einer Fläche von 55 210 Quadratmetern, den Quartierplan «Stutz», das Quartierplanreglement und den Quartierplanvertrag aus dem Jahr 1992 aufzuheben. Stattdessen wollte er den Teilzonenplan mit dem Teilzonenreglement «Stutz Nord», die Mutation Zonenplan und Zonenreglement Siedlung sowie den Strassennetzplan zur Annahme bringen. Mit 21 Ja-Stimmen, bei 10 Enthaltungen und 16 Nein-Stimmen wurde jedoch ein Antrag angenommen, das Geschäft an den Gemeinderat zurückzuweisen.