Nein zur Teilrevision
Wir alle kennen Personen, die unverschuldet ihre Erwerbsarbeit verloren haben. Arbeitslos zu sein, aus welchen Gründen auch immer, ist ein grosses Handicap. Es folgen belastende Zeiten der Bewerbungen und leider oft auch der vielen Absagen. Je ...
Nein zur Teilrevision
Wir alle kennen Personen, die unverschuldet ihre Erwerbsarbeit verloren haben. Arbeitslos zu sein, aus welchen Gründen auch immer, ist ein grosses Handicap. Es folgen belastende Zeiten der Bewerbungen und leider oft auch der vielen Absagen. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, umso schwieriger wird der Alltag für die Betroffenen und deren Familien. Nicht selten kann diese Zeit auch ein oder zwei Jahre dauern. Mit der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sollen jetzt ausgerechnet jene Leute bestraft werden, die nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Jahren noch immer keine Stelle gefunden haben. Bei ihnen soll durch eine pauschale Reduktion des Grundbedarfs angeblich die Motivation für eine engagiertere Suche nach einer Arbeitsstelle erreicht werden – eine unverständliche und unmenschliche Forderung! Ein solches Sozialhilfegesetz ist seines Namens unwürdig. Deshalb engagiere ich mich im Abstimmungskampf für ein Nein zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes.
Annemarie Spinnler, Gelterkinden