Rechtsstreit um Campingplatz
13.01.2022 Baselbiet, Läufelfingen, Gemeinden, Bezirk Sissach
Janis Erne
Positiv überrascht sei er vom Beschluss gewesen, sagt Stefan Rellstab, Betreiber des im Talboden zwischen Läufelfingen und Buckten liegenden Campingplatzes Neuhaus, auf Anfrage der «Volksstimme». Dabei spricht Rellstab vom Beschluss des ...
Janis Erne
Positiv überrascht sei er vom Beschluss gewesen, sagt Stefan Rellstab, Betreiber des im Talboden zwischen Läufelfingen und Buckten liegenden Campingplatzes Neuhaus, auf Anfrage der «Volksstimme». Dabei spricht Rellstab vom Beschluss des Regierungsrats, eine Beschwerde seinerseits gutzuheissen und die geltende Benutzungsverordnung des Campingplatzes aufzuheben. Zuvor hatte der Läufelfinger Gemeinderat mit der aufgehobenen Verordnung unter anderem eine Flächenbegrenzung für Mobilheime eingeführt. Doch wie lief dieser fast zwei Jahre andauernde Rechtsstreit konkret ab?
Antworten liefert der zehnseitige Regierungsratsbeschluss vom vergangenen November, den die «Volksstimme» gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip einsehen konnte. Der Rechtsstreit begann Ende März 2020 mit einem an Rellstab adressierten Schreiben. Darin teilte der Gemeinderat mit, dass er eine neue Benutzungsverordnung für den Campingplatz verabschiedet habe. So weit, so gut – doch der Inhalt der neuen Verordnung hatte es in sich: Zukünftig müssten sich eingeschossige Bauten auf eine maximale Grundfläche von 44 Quadratmeter beschränken. Zudem würde die Bestandesgarantie für fehlbare Objekte in eine fünfjährige Rückbaufrist umgewandelt werden.
Der Campingplatzbetreiber hätte die künftig zu grossflächigen Bauten auf eigene Kosten zurückbauen müssen. Im Regierungsratsbeschluss ist zudem zu lesen, dass Rellstab aufgrund der Flächenbegrenzung einen «nicht zu unterschätzenden Umsatzeinbruch» befürchtete, da die neue Benutzungsverordnung einem faktischen Verbot für Mobilheime gleichgekommen wäre. «Der Camping-Alltag hat sich in den vergangenen 10 bis 20 Jahren stark verändert: Wohnmobile sind grösser und Mobilheime beliebter geworden. Mobilheime machen einen immer grösser werdenden Anteil bei den Standplätzen aus», bringt Rellstab, der heute 45 Standplätze anbietet, im Beschluss vor.
Doppelte Rüge
Als Reaktion auf die Verabschiedung der neuen Benutzungsverordnung nahm sich Rellstab einen Anwalt. Dieser erklärte der Läufelfinger Exekutive, mit Hinweis auf das Zonenreglement Landschaft, dass die Verordnung vom Grundeigentümer selbst entworfen und vom Gemeinderat genehmigt werden müsse. Nachdem Rellstab trotz Fristsetzung durch die Gemeindeverwaltung keinen Entwurf eingereicht hatte, erhielt er im November 2020 erneut ein Schreiben. Darin teilte der Gemeinderat mit, dass an der geplanten Flächenbegrenzung sowie an der Rückbaupflicht fehlbarer Objekte festgehalten und die neue Benutzungsverordnung per Neujahr in Kraft treten werde.
Daraufhin reichte Rellstabs Anwalt eine auf den 30. November 2020 datierte Beschwerde beim Regierungsrat ein. Wie eingangs erwähnt, entschied die Baselbieter Exekutive ein Jahr später im Sinne des Beschwerdeführers: Teile der neuen Benutzungsverordnung, wie die Art und das Mass der Mobilheime, müssten in einem Zonenreglement, für dessen Verabschiedung die Gemeindeversammlung zuständig sei, geregelt werden. Da der Gemeinderat die Benutzungsverordnung als unzuständige Behörde abgeändert habe, werde diese aufgehoben. Ausserdem hätte die Rückbaupflicht der zu grossflächigen Mobilheime ohnehin unrechtmässig in die Bestandesgarantie eingegriffen.
Gegen den Entscheid des Regierungsrats habe der Läufelfinger Gemeinderat keine Beschwerde eingereicht, sagt dessen Präsidentin Sabine Bucher auf Anfrage: «Trotzdem stellen sich dem Gemeinderat diverse Fragen. Sobald sich der neue, dafür zuständige Gemeinderat eingearbeitet hat, werden wir an den Kanton gelangen. Ausserdem werden wir den Eigentümer des Campingplatzes zu einem Gespräch einladen.» Auch Rellstab wünscht sich ein solches Gespräch und betont, zusammen mit dem Gemeinderat eine vernünftige Lösung finden zu wollen.