Im Kanton Baselland können die beiden Ombudsfrauen künftig auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Der Landrat hat gestern in der zweiten Lesung einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung einstimmig und diskussionslos zugestimmt. Die Kantonsverfassung hat der ...
Im Kanton Baselland können die beiden Ombudsfrauen künftig auch einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Der Landrat hat gestern in der zweiten Lesung einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung einstimmig und diskussionslos zugestimmt. Die Kantonsverfassung hat der Landrat geändert, weil seit 2020 zwei Frauen die Ombudsstelle im teilamtlichen Jobsharing führen. Obschon es sich um Teilzeitstellen handelt, ist derzeit eine Nebenbeschäftigung gesetzlich nicht erlaubt. Das ändert sich nun. In der zweiten Lesung haben sich keine Parteien zu Wort gemeldet. In der ersten Lesung sagte die Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) noch: Es dürften aber zwischen Teilamt und Nebenberuf «keine Interessenkollisionen entstehen». Der neue Verfassungstext sieht auch eine geschlechtsneutrale Formulierung vor. Es heisst künftig weder «Ombudsmann» noch «Ombudsfrau», sondern neu «Ombudsperson». sda.