Der Baselbieter Landrat hat gestern einen Auftrag an die Regierung wieder zurückgezogen, ein Gesetz für Patiententransporte vorzulegen. Es müsse erst nachgewiesen werden, dass diese Transporte Patienten und Patientinnen finanziell sehr belasteten, argumentierten bürgerliche ...
Der Baselbieter Landrat hat gestern einen Auftrag an die Regierung wieder zurückgezogen, ein Gesetz für Patiententransporte vorzulegen. Es müsse erst nachgewiesen werden, dass diese Transporte Patienten und Patientinnen finanziell sehr belasteten, argumentierten bürgerliche Landräte. Der Landrat schrieb die SP-Motion mit 49 zu 36 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit wird es kein kantonales Gesetz für Patiententransporte geben, die hauptsächlich im ambulanten Bereich stattfinden. Mit einem solchen Gesetz hätte Kranken finanziell geholfen werden sollen, die teure Patiententransporte in Anspruch nehmen müssen. «Inhaltlich ist diese Motion bereits erfüllt», sagte Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP). Man habe «keinen einzigen Fall» in den vergangenen drei Jahren gefunden, wo die Kosten der Patiententransporte durch Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe nicht abgedeckt worden seien. «Es gibt keine erhebliche Belastung.» SP und Grüne/ EVP wollten die Motion nicht abschreiben lassen, damit die Regierung zumindest eine Regelung für «Härtefälle» ausarbeite. Sie unterlagen in der Abstimmung jedoch. sda.